Wie können sie den Kinder und Jugendschutz beim Thema Cannabisbezug über Telemedizin gewährleisten?
Sehr geehrter Herr Pantazis,
wie wird der Kinder und Jugendschutz beim Thema Cannabisbezug über die Telemedizin gewährleistet?
Da es oftmals reicht einen Fragebogen ausfüllen ohne einen Arzt gesprochen zu haben oder ähnliches.Wie wird gewährleistet,dass Kinder und Jugendliche nicht über diesen Weg an Cannabis kommen?
Mit freundlichen Grüßen
S.

Sehr geehrter Herr S.,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen steht für mich an oberster Stelle – auch bei der Frage, wie Cannabis über die Telemedizin verschrieben werden kann. Die ärztliche Verordnung von Cannabis – auch auf digitalem Weg – setzt grundsätzlich eine echte ärztliche Beratung und Identitätsprüfung voraus. Telemedizin darf kein vereinfachter Zugang sein, sondern muss denselben hohen medizinischen Standards genügen wie eine Behandlung vor Ort. Dass es in der Praxis offenbar Anbieter gibt, die diese Standards nicht immer einhalten, nehme ich sehr ernst. Hier braucht es aus meiner Sicht klare Kontrollen und gegebenenfalls auch Nachschärfungen im gesetzlichen Rahmen. Für Minderjährige bleibt Cannabis – sowohl im privaten als auch im medizinischen Bereich – weiterhin verboten. Die Einhaltung dieses Verbots muss selbstverständlich auch im digitalen Raum sichergestellt sein. Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass telemedizinische Angebote verantwortungsvoll genutzt werden – mit dem nötigen Augenmaß und klaren Schutzmechanismen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis