Verdoppelung der Gas- und Strompreise: Warum genau sollen wir denn jetzt doppelt so viel dafür bezahlen?
Sehr geehrter Herr Pantazis, laut Ingbert Liebing (Hauptgeschäftsführer d. VKU) müssen wir Endkunden uns auf eine Verdoppelung der Gas- und Strompreise einstellen. Ich bin etwas verwundert über diese Aussage, denn nach meinen Informationen befindet sich der Gaspreis auf Vorkriegsniveau. Warum genau sollen wir denn jetzt doppelt so viel dafür bezahlen? Es wirkt so, als bräuchte da jemand noch einen zweiten Mercedes oder dass die Gewinne andere Großkonzerne neidisch gemacht hätten.
Genau solche vollkommen abgehobenen Preiserhöhungen ohne organischen Grund sind Inflationstreiber. Was gedenkt die Regierung den Unternehmen entgegenzusetzen? Das Bundeskartellamt zeigte sich in den vergangenen Jahren eher als zahnloser Tiger, darauf wird man (hoffentlich) nicht setzen.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Da die Preisbildung auf dem Energiemarkt im wettbewerblichen Rahmen mittels des Prinzips Angebot und Nachfrage bestimmt wird, möchte ich zunächst einmal betonen, dass es sich kein Energieunternehmen leisten können sollte, die Preise stärker als notwendig zu erhöhen.
Auch schon vor dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sind wir mit verhältnismäßig hohen Energiepreisen konfrontiert gewesen.
Die im vergangenen Jahr eingeführten Preiserhöhungen im Strom- und Gasmarkt begründeten sich hauptsächlich durch die Folgen des Krieges und die damit verbundene Energieknappheit sowie erhöhte Beschaffungskosten für die Energieunternehmen.
Nun entlastet die Bundesregierung mit den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten. Die Verbraucher:innen zahlen einen gedeckelten Preis. Die Differenz zu den erhöhten Versorgerpreisen übernimmt der Staat.
Klar ist, dass Mitnahmeeffekte der Energieunternehmen in diesem Zusammenhang konsequent unterbunden werden müssen.
Für den Fall, dass Energieunternehmen ihre Preise unrechtmäßig erhöhen, der Preisanstieg also nicht im Verhältnis zur Preisentwicklung an der Börse steht oder anderweitig begründbar ist, wird nun der Versorger in die Pflicht genommen. Er muss dem Bundeskartellamt die Notwendigkeit der Preiserhöhung belegen.
Diese vom Gesetzgeber bestimmte Umkehr der Darlegungs- und Beweislast steht im Kontrast zur bisher gelebten Praxis, in der das Bundeskartellamt den Missbrauch nachweisen musste.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis