Sehr geehrter Herr Dr. Pantazis, wann wird im Bundestag über die Regeln zur Triage auf Intensivstationen wegen der Corona Pandemie mit der Omikron Variante debattiert?
Sehr geehrter Herr Dr Pantazis,
Wegen der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eines Behindertenverbandes, wurde beschlossen, dass der Bundestag die Regeln der Triage in Zeiten der Corona Pandemie mit der Omikronvariante neu festlegen soll. Es soll vermieden werden, dass Menschen mit Behinderungen bei der Triage auf den Intensivstationen bei Coronakranken im Nachteil wären, was deren Überlebenschancen betrifft. Wann kommt es dazu, dass der Bundestag über die Triageregeln auf den Intensivstationen debattieren wird? Wann tagt der Gesundheitsausschuss über das Thema? Vielen Dank vorab für Ihre Antworten.
Freundliche Grüße
Per G.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich gerne im Nachgang Stellung beziehen möchte.
Das Bundesministerium für Gesundheit will Menschen mit Behinderungen im Fall einer Triage vor der Benachteiligung bei einer intensivmedizinischen Corona-Versorgung schützen. Dies soll per Gesetz geregelt werden.
Zu den von Ihnen angesprochenen Triage-Regeln haben Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach und sein Ministerium bereits einen Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt. Dieser beinhaltet u.a. Regelungen, dass bei begrenzten Corona-Behandlungskapazitäten auf Intensivstationen weder Alter, Gebrechlichkeit, Religion, ethnische Herkunft, Geschlecht oder sexuelle Orientierung zu einer Benachteiligung bei der Behandlung führen darf.
Außerdem sieht der Entwurf vor, dass im Notfall „zwei mehrjährig intensivmedizinisch erfahrenen praktizierende Fachärztinnen oder Fachärzte mit der Zusatzweiterbildung Intensivmedizin“ die Entscheidung „bei einer ärztlichen Entscheidung über die Zuteilung von pandemiebedingten nicht ausreichend vorhandenen überlebenswichtigen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten“ einvernehmlich treffen sollen.
Betrifft die Zuteilungsentscheidung Menschen mit Behinderung oder Vorerkrankungen, müsse dem Entwurf nach „die Einschätzung einer weiteren hinzugezogenen Person mit entsprechender Fachexpertise für die Behinderung oder die Vorerkrankung“ hinzugezogen werden.
Dieser Entwurf wurde am 14. Juni 2022 vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht. Als nächstes wird er das übliche parlamentarische Verfahren durchlaufen, bis er schließlich zur Debatte im Deutschen Bundestag bzw. im Ausschuss steht.
Der Entwurf wird zunächst an den Bundesrat weitergeleitet, welcher daraufhin mit einer Stellungname reagiert. Danach wird der Entwurf an den Deutschen Bundestag weitergeleitet. Der Gesetzentwurf durchläuft im Plenum wiederum drei Lesungen Nach der ersten Lesung wird der Gesetzentwurf an die betreffenden Ausschüsse überwiesen. An dieser Stelle wird der Entwurf im Ausschuss für Gesundheit beraten. Nach intensiver Beschäftigung mit dem Gesetzentwurf, werden dann in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium Änderungen vorgeschlagen. Nach der Beschlussempfehlung im Ausschuss wird der Gesetzentwurf ins Plenum zurücküberwiesen und dort in 2./3. Lesung debattiert. Nach der Debatte wird darüber abgestimmt. Ich habe die Erwartungshaltung und werde mich auch dafür einsetzen, dass sich der Bundestag die Triage-Reglungen nach der parlamentarischen Sommerpause und noch vor der Herbstwelle vornehmen wird.
Sehr geehrter Herr G., ich möchte abschließend noch einmal betonen: In allen Corona-Wellen konnten wir bisher verhindern, dass die Triage Praxis-Alltag wurde. Und das wollen wir in Bezug auf den kommenden Herbst und Winter weiter sicherstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis