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Christos Pantazis
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Frage von Gisela W. •

PD Dr. Dr. Martin Stürmer gestern zum IfSG: "Das Gesetz im aktuellen Entwurf ist nicht geeignet, um vor Infektion zu schützen." Wollen Sie dennoch dafür stimmen? Und wie können Sie das vertreten?

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Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Frage auf die ich gerne Stellung beziehen möchte.

Ich habe dem Gesetzentwurf der Ampelkoalition zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes am 18.03.2022 zugestimmt, wie Sie auch auf der Webseite des Deutschen Bundestages einsehen können.

Lassen Sie mich kurz auf die Gründe hierfür eingehen:

Die Pandemie entwickelt sich mit Rekord-Inzidenzen dynamisch. Deutschland verzeichnete in der 11. Kalenderwoche erstmals die höchsten Infektionszahlen innerhalb Europas – Tendenz steigend. 

Es steht außer Frage, dass bei einer solchen Infektionslage Infektionsschutzmaßnahmen weitergeführt werden müssten. Ohne gesetzgeberisches Handeln wären die bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen zum 20.03.2022 automatisch ausgelaufen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Inzidenzen wäre aus meiner Sicht eine Verlängerung bestehender Maßnahmen geboten. Über ein solches Vorgehen konnte jedoch kein Einvernehmen erzielt werden.

Der Expert:innenrat der Bundesregierung hat in seiner 8. Stellungnahme mit Nachdruck für gesetzliche Rahmenbedingungen plädiert, die auch weiterhin ad hoc verfügbare Instrumente des Infektionsschutzes bereitstellen, um in den Ländern unverzüglich Infektionsschutzmaßnahmen umsetzen zu können. Die deutliche Mehrzahl der Sachverständigen der Anhörung am 14.03.2022 hat sich dafür ausgesprochen, die bestehenden Möglichkeiten für die Länder, Infektionsschutzmaßnahmen zu ergreifen, nicht einzuschränken. Insbesondere wurde auf die Bedeutung der Maskenpflicht (z.B. in Innenräumen, wie dem Einzelhandel oder Schulen) und von Hygienekonzepten verwiesen. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen hat das Maske-Tragen eine hohe Wirksamkeit und stellt nur einen geringen Eingriff in die individuelle Freiheit dar.

Diesen Erkenntnissen hätten wir gerne vollumfänglich entsprochen. Innerhalb der Koalition konnten wir uns mit dem hier vorliegenden geänderten Gesetzentwurf lediglich auf ein Mindestmaß an Basismaßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen (z.B. in Pflegeeinrichtungen oder in Arztpraxen) verständigen.

Darüber hinaus konnten wir sicherstellen, dass den Ländern nach der Übergangsfrist ab dem 02. April 2022 über die vorgeschlagene Hot-Spot-Regelung weiterhin ermöglicht wird, einem dynamischen Infektionsgeschehen gezielt begegnen zu können.

So kann ein Landtag bei Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage von dieser Regelung Gebrauch machen und strengere Maßnahmen wie weitergehende Maskenpflichten, ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern im öffentlichen Raum sowie 3G- und 2G-Zugangsbeschränkungen anordnen.

Dieser Kompromiss war notwendig, weil sonst die bestehende gesetzliche Grundlage für alle bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen ersatzlos ausgelaufen wäre. Somit hätten die Länder überhaupt keine Maßnahmen mehr im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zur Verfügung. Das hätte gravierende Folgewirkungen für die öffentliche Gesundheit und die Wirtschaftskraft unseres Landes.

Aus diesem Grund habe ich dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf zugestimmt und gehe davon aus, dass die Länder bei Bedarf vollumfänglich von den Hot-Spot-Regelungen Gebrauch machen werden. Sollte die Infektionslage sich weiter verschlimmern, setze ich mich dafür ein und vertraue darauf, dass der Deutsche Bundestag schnell über eine erneute Novelle des Infektionsschutzgesetzes beraten wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christos Pantazis

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