Frage an Christos Pantazis von Karl-Heinz H. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Pantazis,
In Bayern wurde den Landtagsabgeordneten empfohlen Beschäftigungsverhältnisse von Familienangehörigen von Abgeordneten zu kündigen. Die in Frage stehenden Beschäftigungsverhältnisse wurden bislang vom Landtag also über Steuergelder bezahlt. Es handelte sich zwar nur um Altverträge, die bereits vor dem Jahr 2000 geschlossen wurden und die Ausgestaltung solcher Verträge ist nicht mehr gängige Praxis in Bayern trotzdem finde ich auch die Weiterführung von solchen Altverträgen wenig transparent und zeitgemäß und bin froh, dass diese nun nach sehr langer Übergangszeit gekündigt werden sollen.
Da ich Niedersachse bin möchte mich deshalb erkundigen ob:
a.) auch im Niedersächsischen Landtag enge Familienangehörige von Abgeordneten solche Beschäftigungsverhältnisse eingegangen sind also z.B. als Sekretärin für einen Abgeordneten arbeiten und direkt oder indirekt vom Landtag bezahlt werden?
b.) dies auch in der Fraktion der Niedersächsischen SPD vorkommt?
c.) Wie die SPD Fraktion zu solchen Beschäftigungsverhältnissen steht?
Wenn ich Abgeordneter schreibe schließe ich selbstverständlich damit weibliche Abgeordnete ein.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Hauer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Beschäftigungsverhältnisses von Familienangehörigen von Abgeordneten.
Vorneweg, ich teile Ihre Einschätzung, dass die Weiterführung von solchen Altverträgen wenig transparent und zeitgemäß ist. Was Niedersachsen betrifft, findet hierzu §7 Abs. 2 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes - Ausführungsbestimmungen Bürokräfte - Anwendung. Hierbei übernimmt das Land auf Antrag (Beschäftigung einer Bürokraft zur Unterstützung bei der Wahrnehmung des Mandats) die Kosten bis zu einem von der Präsidentin oder dem Präsidenten festgesetzten Höchstbetrag. In den entsprechenden Ausführungsbestimmungen heißt es unter 2.9 „Kosten für die Beschäftigung von Verwandten, Verschwägerten oder Ehegatten und früheren Ehegatten der Abgeordneten sind nicht erstattungsfähig. Das gleiche gilt, Wenn eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder eine ihr eheliche Lebensgemeinschaft besteht oder bestand.“
Vor diesem Hintergrund beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
a) Entsprechend den Ausführungsbestimmungen zu §7 Abs. 2 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes bestehen - meines Wissens - aktuell keine solchen Beschäftigungsverhältnisse im Niedersächsischen Landtag.
b) Gemäß den obig aufgeführten Ausführungsbestimmungen zu §7 Abs. 2 kann ich solche Beschäftigungsverhältnisse aktuell auch für die SPD-Fraktion ausschließen.
c) Wie ich Ihnen bereits eingangs mitteilte, finden die Ausführungsbestimmungen zu §7 Abs. 2 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes meine volle Zustimmung, weil sie transparent und frei vom Vorwurf der „familiären Vorteilsnahme“ sind. Diese Auffassung wird auch von der SPD-Fraktion geteilt.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Frage weitergeholfen zu haben und verbleibe
Mit besten Grüßen
Herzlichst
Ihr
C.Pantazis