Bundestagsabgeordneter Christoph Schmid
Christoph Schmid
SPD
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Frage von Gisela L. •

Warum sind Sie gegen ein Parteispendedverbot von Firmen und Verbänden?

Bundestagsabgeordneter Christoph Schmid
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau L.,

Parteispenden sind ein Bestandteil der Parteienfinanzierung in Deutschland, die sich nach dem Parteiengesetz aus staatlichen Zuschüssen sowie Zuwendungen von Mitgliedern, Mandatsträger:innen und Spenden zusammensetzt. Hier soll der "Verwurzelung in der Gesellschaft" abgebildet werden. In den §§ 18 ff. des Parteiengesetzes finden Sie en Detail, wie sich der staatliche Zuschuss zusammensetzt und welche Grenzen es gibt. So dürfen die staatlichen Zuschüsse die Höhe der selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht überschreiten, was regelmäßig zu einer Kappung der staatlichen Zuschüsse führt. 

Für ihre Parteiarbeit sind Parteien daher auch auf Spenden angewiesen. Dabei gibt es natürlich Grenzen, eine Parteispende darf nie zweckgebunden sein und nicht an die Umsetzung politischer Forderungen gekoppelt werden. Und da mache ich keinen Unterschied, ob jemand vor Ort an die Partei spendet und sich dafür eine Bevorzugung bei der Genehmigung seines Bebauungsplanes erhofft oder ob ein Unternehmen oder ein Verband durch eine Spende politische Entscheidungen in seinem Sinne beeinflussen versucht. Auch wenn es diese Fälle des Beeinflussungsversuchtes oder  gar der erfolgreichen Beeinflussung schon gegeben hat, so sind diese strafrechtlich zu verfolgen. Aus diesen Fällen ein generelles Parteispendenverbot von Unternehmen und Verbänden abzuleiten, geht in meinen Augen zu weit. Bereits jetzt gibt es klare Regelungen, die anonyme Spenden ab 500 Euro verbieten. In den Rechenschaftsberichten müssen darüber hinaus alle Spenden und übrigens auch die Mandatsträgerbeiträge von uns Abgeordneten, deren Gesamtvolumen 10.000 Euro in einem Kalenderjahr überschreiben inklusive persönlicher Daten angegeben werden. Spenden über 35.000 Euro müssen von den Parteien unverzüglich der Präsidentin oder dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden. Diese Informationen werden veröffentlicht und sind für jede:n Büger:in einsehbar (https://www.bundestag.de/parteispenden). Gerne können wir in der nächsten Legislaturperiode über weitere Verschärfungen und noch mehr Transparenz bei Parteispenden diskutieren. 

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Schmid, MdB

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