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Christoph Schmid
SPD
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Frage von Jérôme K. •

Waffenrecht Nachfrage zur Frage von Michael S. am 10. Februar 2023.

Sehr geehrter Herr Schmid,

belegbare Zahlen fehlen, die zeigen, dass das optische Erscheinungsbild einer Waffe maßgeblich für ihre Nutzung in Attentaten wie Norwegen und Neuseeland war. Es fehlt zudem der Aspekt, ob die rechtlichen Hürden zur Erlangung der in diesen Ländern genutzten Waffen höher oder niedriger als in Deutschland waren.

Trotz aller Vorsicht kann eine hundertprozentige Sicherheit niemals garantiert werden. Dennoch suggerieren SPD und Grüne dies. Die Fokussierung auf "kriegswaffenähnliche" Halbautomaten erscheint unverhältnismäßig, da alle anderen Halbautomaten erlaubt bleiben würden und es "rein um die Optik" geht. Ein ähnliches Verbot wurde 2002 aufgehoben, da es keine Verbesserung der Sicherheit brachte. (Die Funktionsweise von Halbautomaten ist mir bekannt.)

Wie rechtfertigen Sie die Fokussierung auf das Aussehen einer Waffe, die keinerlei Anteil in der Kriminalstatistik hat?

Mit freundlichen Grüßen

Jérôme K.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die aktuell diskutierten Vorschläge zu einer Waffenrechtsänderung von Innenministerin Nancy Faeser befinden sich momentan noch zur Abstimmung in der Bundesregierung. Ich gehe davon aus, dass im Sommer 2023 ein endgültiger Entwurf an die Mitglieder des Deutschen Bundestags weitergeleitet wird und dieses Thema dann im Bundestag detailliert beleuchtet und die Notwendigkeit einer Waffenrechtsänderung genau geprüft wird.

Die Feststellung der Deliktrelevanz unterschiedlicher Waffentypen könnte künftig durch eine Verbesserung der statistischen Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen detaillierter möglich sein. Im Koalitionsvertrag haben wir uns bereits darauf verständigt, eine Änderung dieser Statistik zu prüfen und dabei auch zu evaluieren, welche konkreten Erfassungsparameter gegebenenfalls verbessert werden sollten.

In Deutschland konnten Amoktaten und Terroranschlägen mit kriegsähnlichen halbautomatischen Waffen noch nicht beobachtet werden. Wie jedoch bereits in der Antwort auf die Anfrage von Herrn S. verdeutlicht, wurden kriegsähnliche halbautomatische Waffen im Ausland bei einer Mehrzahl an Amoktaten und Terroranschlägen verwendet. Die Attentäter haben in einem über das Internet und den sozialen Medien verbreiteten Manifest explizit zur Nachahmung aufgerufen. Neben der gefährlichen Funktionsweise des Waffentyps sind diese Nachahmungsaufrufe ein weiterer Grund dafür, kriegsähnliche halbautomatische Waffen zu verbieten. Außerdem sind sowohl im Schießsport als auch bei der Jagd kriegsähnliche halbautomatische Waffen nicht notwendig und insbesondere auch die optischen Merkmale dieses Waffentyps erfüllen für diese Tätigkeiten keinen wesentlichen Zweck.

Vor diesem Hintergrund sind nach meiner Auffassung Änderungen des Waffenrechts sinnvoll, um den Zugang zu Waffen für demokratiefeindliche Gruppierungen weiter einzugrenzen und die Gesellschaft bestmöglich zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Schmid

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