Porträtfoto des Bundestagsabgeordneten Christoph Schmid
Christoph Schmid
SPD
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Frage von Wolfgang B. •

Guten Tag Bleibt es dabei dass Arbeitnehmer nach 35 Arbeitsjahren als langjährig versicherte mit 63 Jahren Rente beziehen können?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Böhm,

die SPD bekennt sich u.a. zur aktuell geltenden Regelung:

"Wenn Sie 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung haben, profitieren Sie von der Altersrente für langjährig Versicherte. Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren."

In unserem Programm haben wir dazu ausgeführt: "Den gesetzlichen Anspruch, dass besonders langjährig Versicherte vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen können, werden wir beibehalten."

Ich hoffe, dass ich damit Ihre Frage beantworten konnte!

Schöne Grüße aus Alerheim,

Christoph Schmid

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