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Christoph Schmid
SPD
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Frage von Hans M. •

Darf ich Sie um Beantwortung meiner Frage vom 29.08.24 bitten ?

Sehr geehrter Herr Schmid,

bereits am 29.08.24 hatte ich Ihnen folgende Frage zur Thematik Kriegsdienstverweigerung nach GG gestellt.

"Was, bitte ganz konkret, droht Verweigerern, die ihren Kriegsdienstverweigerung Antrag zu spät stellen und den Militärdienst im Krisenfall nicht antreten?"

Ihe Antwort vom 21.11.24 ist eine Ausführung zur Notwendigkeit einen neuen Wehrgesetz.

Dies habe ich aber nicht gefragt und es hat auch keinen Bezug zu meiner Frage...

Darf ich Sie höflich um konkrete Beantwortung meiner konkreten Frage vom 29.08.24!. zur Thematik Kriegsdienstverweigerung nach GG bitten?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.

da das Artikelgesetz keine Begriffe wie „Kriegsdienstverweigerung“ oder „Wehrdienstverweigerer“ enthält, wird das von Ihnen angefragte Thema in Bezug auf Sanktionen dort nicht behandelt. Es gibt eine Passage im Entwurf des neuen Wehrdienstgesetzes, das die Verhängung von Sanktionen, für den Fall der nicht-Beantwortung des Fragebogens, vorsieht. Dort handelt es sich allerdings eher um eine Ordnungsgeld, das mit Kriegsdienstverweigerung nichts zu tun hat. 

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Schmid

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