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Christoph Schmid
SPD
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Frage von Carolin S. •

Bestehen mit Russland Verträge, die "Take-or-pay"-Klauseln enthalten, so dass Deutschland zur Abnahme bestimmter Gasmengen verpflichtet ist bzw. bei Nichtabnahme dafür zahlen muss?

Sehr geehrter Herr Schmid,

sind die Recherchen des ZDF-Magazins "Frontal" zutreffend, dass entsprechende Verpflichtungen bestehen?

https://www.zdf.de/politik/frontal/basf-milliardengeschaefte-gier-nach-russischem-gas-100.html

Falls ja, kann Russland dieses nicht abgenommene, aber bezahlte Gas an andere Länder, die sich nicht an Sanktionen gegen Russland beteiligen möchten, weiterverkaufen. Resultat: Wir Bürger leiden unter Preissteigerungen, zukünftigen Gasversorgungsproblemen und folglicher Wirtschaftszerstörung etc. ohne dass Russland selbst die Versorgungsprobleme verursacht hat; Russland wird durch die Nichtabnahme wirtschaftlich gestärkt.

Was soll ein Gas-Embargo bringen bzw. was sollen die positiven Effekte hierdurch sein?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

ich danke Ihnen für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.

Der Bundesregierung ist bekannt, dass deutsche Unternehmen Langfristverträge mit russischen Unternehmen abgeschlossen haben. Ihr liegen aber keine Kenntnisse über die konkrete Ausgestaltung der sogenannten „Take-or-Pay“-Klausel in den privatrechtlichen Verträgen vor. Die Bundesregierung selbst hat keine Lieferverträge mit der Russischen Föderation oder dort ansässigen Gas-Konzernen abgeschlossen.

Die Bundesregierung plant kein Gasembargo, um damit in die vereinbarten Konditionen der privatrechtlichen Verträge der deutschen Gashändler einzugreifen. Ein sofortiges Gasembargo hätte zudem so massive Auswirkungen auf Deutschland und viele andere Partner:innen in der EU, dass es nicht zu verantworten wäre. Bis Ende des Jahres 2022 wollen wir durch Energieeffizienz, Energieeinsparung und Elektrifizierung den Anteil russischer Gaslieferungen am Gasverbrauch auf etwa 30 Prozent gesenkt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Schmid, MdB

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