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Christoph Ploß
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Frage von Thomas G. •

Sind Sie schlecht informiert oder ist das "nur" Populismus?

Sehr geehrter Herr Ploß,
auf Merkur.de las ich, dass Sie zu 1.000 € Handgeld, die nach Afghanistan abgeschobene Straffällige von den Ländern erhielten, folgenden Post abgegeben haben: „Dass Vergewaltiger und andere Schwerstkriminelle auch noch bei der Rückreise in ihr Heimatland ein Handgeld von 1000 Euro bekommen, ist inakzeptabel! Ist die Ampel nun endgültig von allen guten Geistern verlassen?“
Kennen Sie den Hintergrund, die Gründe und auch die Herkunft des "Handgeldes"?
Warum werfen Sie diesbezüglich der "Ampel" vor, sie sei von allen guten Geistern verlassen?
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas G.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr G.,

ich halte es für falsch, verurteilten Straftätern, die unter anderem wegen der von ihnen begangenen Straftaten nach Afghanistan abgeschoben wurden, auch noch 1.000 Euro Steuergeld auszuzahlen. Besonders den Opfern und ihren Angehörigen ist dies nicht zu vermitteln.

Selbstverständlich muss ein Rechtsstaat auch bei der Durchführung von Abschiebungen seine eigenen Regeln einhalten. Der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lässt sich aber nicht entnehmen, dass bei Abschiebungen nach Afghanistan zwingend ein Handgeld in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen ist.

Freundliche Grüße

Christoph Ploß 

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