Frage von Freya E. • 05.03.2025
Wie möchten Sie in Zukunft das Selbstbestimmungsrecht von Trans*menschen gewährleisten?
Sehr geehrter Herr Ploß,
Sie haben wie die restliche CDU/CSU Fraktion gegen das SBGG gestimmt, und so einen Schritt in Richtung der Gleichberechtigung von Trans*Menschen abgelehnt.
Nun frage ich mich als Betroffene aus ihrem Wahlkreis: Wie möchten sie mein Recht auf Selbstbestimmung schützen ?

Antwort von Christoph Ploß CDU • 05.03.2025
Sehr geehrte Frau E.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Recht auf Selbstbestimmung ist in Deutschland im Grundgesetz durch den Artikel 2 geschützt:
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt ... “ — Art. 2 Abs. 1 GG (Auszug)
Freundliche Grüße
Christoph Ploß