Frage an Christoph Meyer von Elke K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Was halten Sie von einem allgemeinen, ständigen Vermummungsverbot in der Öffentlichkeit?
Wie stehen Sie zu einem Verbot von religiösen Symbolen in staatlichen Institutionen (Ämtern, Schulen, Kindergärten, Gerichte) und für die dort Beschäftigten?
Wie stehen Sie dazu, Minderjährigen in Kindergarten und Schule das Tragen von Kopftuch und „Schleier“ zu verbieten?
Was werden Sie gegen islamistische Agitation unternehmen? Welche Organisationen halten Sie für bedenklich? Berücksichtigen Sie bei Ihren Entscheidungen die Erkenntnisse von BKA und Verfassungsschutz?
Wie denken Sie über positive Diskriminierung von Minderheiten in der Schule (Sonderregelungen für Sport-, Schwimmunterricht bzw Sexualerziehung, Klassenfahrten).
Wie stehen Sie zur Einführung einer dreijährigen Kindergartenpflicht? Was halten Sie von mit mindestens 4 h täglich und jährlicher standardisierter Überprüfung der sprachlichen Fähigkeiten der Kinder und ggf verpflichtendem Förderunterricht, sowie einem verbindlichen sprachlichen Mindeststandart beim Wechsel auf die Grundschule?
Was gedenken Sie in der nächsten Legislaturperiode gegen ethnische Segregation und Gettobildung zu unternehmen?
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Fragen. Erlauben Sie mir zunächst eine generelle Einordnung. Wir Freie Demokraten verlangen von jedermann Respekt vor den Grundrechten, dem Rechtsstaat und seinen Gesetzen. Die Werte unseres Grundgesetzes sind nicht verhandelbar. Sie garantieren die Gleichberechtigung der Geschlechter, den Schutz von Minderheiten, die sexuelle Identität, aber auch die Religionsfreiheit. Die Ordnung des Grundgesetzes ist offen für alle, die seine Werte teilen – unabhängig von Religion und Weltanschauung.
Ein generelles Verbot der Ganzkörperverschleierung (Burkas oder Niqabs) im öffentlichen Raum lehne ich ab. Meiner Ansicht nach ist die Vollverschleierung von Frauen ein Integrationshemmnis und nicht mit unserem westlich geprägten Verständnis von Emanzipation vereinbar. Ein Verbot würde den betroffenen Frauen allerdings nicht helfen, sondern sie im Zweifel nur aus dem öffentlichen Raum drängen. Angesichts der Tatsache, dass der Großteil der in Deutschland lebenden Muslime die Komplettverschleierung ohnehin ablehnt, wäre ein Verbotsgesetz nur kontraproduktive Symbolpolitik. Überall dort, wo eine Person zweifelsfrei identifiziert werden muss, etwa bei Prüfungen in Schulen und Universitäten, bei Behörden oder vor Gericht, bei öffentlichen Versammlungen und Personenkontrollen muss das Gesicht erkennbar sein.
In Ihrer Nachricht fragen Sie nach Maßnahmen gegen salafistische Agitation. Wir Freie Demokraten fordern wirksame Maßnahmen gegen diesen radikalen Salafismus, einer ultrakonservativen Glaubensrichtung innerhalb des Islams. Dabei setzen wir auch auf die Kooperation mit all jenen Musliminnen und Muslimen und entsprechenden Verbänden, die Intoleranz, Gewalt und religiösen Extremismus bekämpfen wollen. Unser Ziel ist ein flächendeckendes Vorgehen, das Repression und Prävention vereint. Voraussetzung ist eine intensivere Beobachtung gewaltbereiter salafistischer Extremisten durch den Verfassungsschutz. Auf Grundlage der erzielten Erkenntnisse muss alles rechtlich Mögliche unternommen werden, um salafistische Bestrebungen effektiv zu unterbinden: Versammlungs- und Vereinsverbote, konsequente Strafverfolgung, Aus- und Wiedereinreisebeschränkungen für Gefährder sowie deren gezielte Überwachung, beispielsweise mittels elektronischer Fußfessel.
Wie eingangs bereits erwähnt, sind die Werte unseres Grundgesetzes nicht verhandelbar. Denn das Werteverständnis in unserer Gesellschaft ist die Voraussetzung für eine gelingende Integration. Ein sehr zentraler Bestandteil davon ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Dieses Verständnis entwickelt sich schon in jungen Jahren an den Schulen. Unsere Gesellschaft darf es meiner Ansicht nach daher nicht zulassen, dass etwa Mädchen muslimischer Herkunft aus vermeintlich religiösen Gründen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen.
Ähnlich verhält es sich mit der deutschen Sprache. Sie ist und bleibt der Schlüssel zur Integration in Bildung und Arbeit und damit in die Gesellschaft. Ihre frühzeitige Vermittlung muss intensiviert werden. Um die Schulfähigkeit aller Kinder bei der Einschulung zu gewährleisten, sollen die Länder im vorschulischen Bereich zwei verpflichtende Sprachtests bei allen Kindern durchführen, wobei der zweite Test parallel zur verpflichtenden Schuleingangsuntersuchung stattfinden soll. Damit soll die sprachliche Entwicklung der Kinder dokumentiert werden. Werden dabei Defizite festgestellt, so sind verpflichtende Fördermaßnahmen einzuleiten.
In Ihrer letzten Frage wenden Sie sich der Wohnungs- und Siedlungspolitik zu. Integration lässt sich nicht von oben verordnen. Sie muss gesellschaftspolitisch begleitet und gefördert werden. Ähnlich verhält es sich in der Wohnungs- und Siedlungspolitik. Ein möglichst breites Angebot von bezahlbarem Wohnraum kann zu einer heterogenen Durchmischung von Stadtquartieren führen. Meiner Ansicht nach ist dies jedoch eher eine Frage der Kommunal- als der Bundespolitik.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Meyer