Frage an Christoph Meyer von Eckehard V. bezüglich Finanzen
Die cum-ex- Geschäfte haben wohl einen Schaden von ca. € 12 MRD verursacht.
Wie kann der Schaden gutgemacht werden?
Sehr geehrter Herr V.,
vielen Dank für Ihre Frage. Der damalige Bundestagsvizepräsident Dr. Hermann Otto Solms (FDP) machte bereits im Frühjahr 2009 die Bundesregierung auf eine gesetzliche Regelungslücke im Zusammenhang mit cum-cum- und cum-ex-Geschäften aufmerksam (BT-Drs. 16/12601). Die Bundesregierung bestritt zu diesem Zeitpunkt, dass eine solche Lücke bestünde und erließ lediglich ein so genanntes BMF-Schreiben (BMF – Bundesministerium der Finanzen), um die Frage zu regeln, wie bei Leerverkäufen von Aktien über den Dividendenstichtag zu verfahren sei. Dieses Vorgehen erwies sich im Nachhinein als völlig ungenügend.
Die Große Koalition hat nach Bekanntwerden des Ausmaßes der unrechtmäßigen Steuergestaltung im Deutschen Bundestag einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Nach Lektüre des Abschlussberichts (BT-Drs. 18/12700) kommen zumindest bei mir Zweifel auf, ob die Abgeordneten an einer ernsthaften Aufklärung der Vorkommnisse nachhaltiges Interesse hatten. Daher werde ich mich in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dieses Thema abermals auf die Tagesordnung zu setzen und ausführlich zu bearbeiten.
Zwischenzeitlich haben die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen begonnen. Auch die Steuerfahnder sind aktiv geworden und gehen gegen Betrüger vor. Aufgrund der Komplexität der Materie gestalten sich Suche und Beweisführung überaus schwierig. Nicht zuletzt aufgrund eines aktuellen Urteils des Hessischen Finanzgerichts (AZ: 4K 977/14) gehen jedoch immer mehr Banken dazu über, mit den Ermittlern zu kooperieren und Daten zur Verfügung zu stellen. Wie hoch der dem Fiskus entstandene Schaden tatsächlich ist und inwieweit er durch Steuernachforderungen und Strafzahlungen gemindert werden kann, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht zu sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Meyer