Frage an Christoph Meyer von Dietrich-Guntram S. bezüglich Finanzen
Aufgrund der geänderten gesetzlichen Grundlagen der Beamtenbesoldung (Länderkompetenz), bitte ich den Kandidaten folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist es beabsichtigt, den Ortszuschlag für die „Hauptstadtbeamten“ zu erhöhen (örtlicher Sonderzuschlag)?
2. Sind weitere Absenkungen bei der Beamtenbesoldung zu erwarten?
3. Werden die Eigenanteile bei der Beihilfe künftig weiter erhöht?
4. Ist mit weiteren Einbußen bei den Pensionsansprüchen zu rechnen?
5. Ist es beabsichtigt die Altersgrenze für den Pensionsanspruch zu erhöhen und wenn ja, auf welches Alter?
Sehr geehrter Herr Schulze,
bevor ich auf ihre Fragen konkret eingehe, möchte ich die FDP Position gerne in Gänze erläutern. Die FDP möchte die neuen Kompetenzen nutzen, um Besoldungshöhe, Beförderungszeiträume, Wochenarbeitszeit, Pensionshöhe und Einzelfragen, wie z.B. Bezugshöhe und Mindestvoraussetzungen für Frühpensionierungen, flexibler zu gestalten und an die Berliner Verhältnisse anzupassen. Zunächst sind dabei die die fiskalischen Erfordernisse zu beachten. Es wäre nicht vermittelbar, wenn Berlin als Nehmerland Regelungen hätte, die höhere Pro-Kopf-Ausgaben vorsehen würden, als in den Geberländern. Deshalb werden Berliner Regelungen nicht über die der Geberländer hinausgehen. Unter Beachtung dieser Prämisse wollen die Liberalen stärker nach Aufgaben und Leistung differenzierende Besoldungshöhen, Dienstzeiten- (Wochenarbeitszeit) und Ruhestandsregelungen. Die Grundbesoldung würde durch leistungs- und aufgabenbezogene Zuschläge ergänzt, richtet sich also nach Laufbahnanforderungen und Leistungserfüllung (z.B. dem Erreichen von Zielvereinbarungen). Zudem wollen wir weitere Zulagen für gefahrgeneigte Tätigkeiten, z.B. für SEK-Kräfte (bisherige Zulage zu gering) und für anspruchsvolle Positionen, z.B. Direktoren an Hauptschulen in Problemkiezen, gewähren. Auch Führungskräfte wie Referats- oder Abteilungsleiter, sollen aus Sicht der FDP stärker erfolgsorientiert bezahlt werden. Ergänzend wollen wir z.B. Maßnahmen zu Missbrauchsbekämpfung bei Frühestpensionierungen (<40. Lebensjahr) einleiten. Soweit eine Dienstunfähigkeit nicht auf einem qualifizierten Dienstunfall (ein qualifizierter DU wäre der angeschossene Polizist) beruht, streben wir eine Anhebung der Mindestdienstzeit von 5 auf 12 Jahre und eine Herabsetzung der Mindestversorgung von 1226 € mtl. auf das Rentenversicherungsniveau an. Hinzu kämen regelmäßigere und verpflichtend festgeschriebene Nachuntersuchungen bei vorzeitigem Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. Für den Steuerzahler ist es geradezu unverständlich, dass Beamte bei einer Dienstunfähigkeit, z.B. aus psychischen Gründen, nach nur fünf Jahren Dienstzeit eine lebenslange Mindestversorgung von 1226 € erhalten.
Nun zu Ihren Einzelfragen:
Zu 1.) Ein örtlicher Zuschlag kommt vor allem für Städte in betracht, in denen besonders hohe Lebenshaltungskosten zu verzeichnen sind. Da Berlin aber noch weit von Münchner Verhältnissen entfernt ist, kommt ein besonderer Hauptstadtzuschlag meines Erachtens nicht in Betracht.
Zu 2.) Es wird keine pauschalen Einschnitte geben. Meinen vorangestellten Bemerkungen konnten Sie entnehmen, dass sich die Besoldung stärker nach Aufgaben und Leistung orientieren soll. Insoweit werden sich für bestimmte Beamte Erhöhungen ergeben, für andere Beamte kann dies auch zu Einschnitten führen, z.B. wenn sie angemessene Zielvereinbarungen regelmäßig und in erheblichem Maße verfehlen.
Zu 3.) Bei den Beihilfereglungen werden wir uns an den anderen Bundesländern orientieren. Im Übrigen bleiben auch die Ergebnisse der anstehenden Gesundheitsreform zu beachten.
Zu 4.) Wenn das System nicht zeitnah umgestellt wird, ist davon auszugehen. Wir fordern daher die schnellstmögliche Einführung eines kapitalgedeckten Pensionsfonds für alle neu-einzustellenden Beamten. Dadurch kann eine Abkoppelung von der ungünstigen demographischen Entwicklung erreicht werden. Für bestehende Pensionsansprüche muss es bereits aus gesetzlichen Gründen großzügige Übergangsvorschriften geben. Im Übrigen hält die FDP am Alimentierungsprinzip fest.
Zu 5.) Wie bereits erwähnt, wollen wir auch hinsichtlich der Altersgrenze die Laufbahnhanforderungen beachten. Für Polizei- und Justizvollzugsbeamte der mittleren Laufbahn ist eine Grenze von 62 oder 63 Jahren sicherlich angemessen. Dagegen müssen sich die Altersregelungen im höheren Dienst stärker an der aktuellen Rentenentwicklung messen lassen. Insofern halte ich eine Altersgrenze von 67 Jahren durchaus für vertretbar.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Meyer