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Christoph Meyer
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Frage von Volker N. •

Frage an Christoph Meyer von Volker N. bezüglich Recht

Sie erklären in einer ihrer Antworten die Diätenerhöhung der Abgeordneten mit den gleichzeitig gestiegenen Einkünften der Richter mit Besoldungsgruppe B4.

Das ist nachweislich falsch !

Während die Bezüge der Abgeordneten seit 2001 ( 5770,00 DM = 2951,00 Euro ) ( www.tagesspiegel.de ) bis zum Jahre 2011 ( 3309,00 Euro ) ( www.wikipedia.org ) um ca. 15,38 Prozent gestiegen sind, haben sich die Bruttoeinkünfte der Richter mit B4 seit 2001 ( 151598,55 DM = 77511,11 Euro ) bis 2011 ( 80308,24 Euro )nachweislich ( www.oeffentlicher-dienst.info ) nur um ca. 3,6 Prozent erhöht !

Wie ist das zu erklären ?

Die Sonderzahlungen an Richter und Beamte, wie zum Beispiel Urlaubs - und Weihnachtsgeld wurden gestrichen und gekürzt, so das zwar die Besoldung leicht stieg, die Sonderzahlungen jedoch fast komplett weggekürzt wurden !

Sonderzahlungen , wie Urlaubs - und Weihnachtsgeld, hat man bei den Abgeordneten in die Diäten einfliessen lassen, als diese ( die Sonderzahlungen ) noch auf einem hohen Niveau waren. Sie konnten also nicht mehr weggenommen oder gekürzt werden !
Bei den Richtern und Beamten kommen dazu noch Kürzungen bei der Krankenversicherungsbeihilfe, die hier noch nicht einmal eingerechnet sind.

Desweiteren liegen die Diäten der Abgeordneten in Berlin mit weitem Vorsprung an erster Stelle im Vergleich zu anderen Halbtagsparlamenten, wie zum Beispiel Hamburg ( 2456,00 Euro ). ( www.wikipedia.org )

Die Erhöhung der Diäten der Abgeordneten ist gegen die Empfehlung der Diätenkommission, ohne eigenen Sparsamkeitswillen, ohne eine moralische Verantwortung gegenüber Bevölkerung und Beschäftigten im Öffentlichen Dienst der Stadt Berlin und ohne einen Gedanken an die eigene Vorbildwirkung durchgedrückt worden.

Wie erklären sie das ?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Neye,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Es ist zutreffen, dass seit der zum Beginn der 14. Wahlperiode am 18. November 1999 im Rahmen der Reform des Diäten- und Versorgungsrechts der Abgeordneten in Kraft getretenen Änderung des Landesabgeordnetengesetzes sich die Entschädigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 an einem Vierundzwanzigstel der sich aus dem Grundgehalt ergebenden Jahresbezüge (ohne einmalige Zahlungen) eines Beamten der Besoldungsgruppe B 4 (dies entspricht bei Richtern R4) orientieren soll.

Aktuell liegt das dortige Grundgehalt (B4/ R4) bei jährlich 78.106,08 EUR. Hiervon ein Vierundzwanzigstel beträgt somit 3.254,42 EUR. Aktuell liegt die Diät für Abgeordnete in Berlin nach § 6 des Landesabgeordnetengesetzes bei 3.233,00 EUR und somit geringfügig unterhalb der Vergleichsgröße. Es ist somit nicht zutreffend, dass sich die Abgeordneten in den letzten Jahren die Diäten beliebig erhöht haben.

Sofern Sie nunmehr ausführen, dass die Diäten in den letzten Jahren stärker als die Besoldung der Vergleichsgruppe gestiegen ist, so hängt dies damit zusammen, dass die Abgeordneten in der Vergangenheit bei Anstieg der Vergleichsbesoldung mehrfach auf eine Erhöhung verzichtet haben. Mit der letzten Erhöhung der Diät wurde diese der Bezugsgröße wieder angepasst. Der von Ihnen gewählte Zeitraum gibt daher die tatsächliche Entwicklung nur unzureichend wieder.

Sofern Sie auf einen Vergleich mir Hamburg abstellen, so ist bei der Höhe der Diät auch die tatsächliche Belastung zu berücksichtigen. Handelt es sich in Hamburg um ein echtes Feierabendparlament mit Sitzungen am Nachmittag und Abend, ist dies in Berlin nicht der Fall.

Mit freundlichen Grüßen,

Christoph Meyer

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