Frage an Christoph Meyer von Mat P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sind Sie dafür, dass das kommunale Wahlrecht in der Weise geändert wird, dass alle hier mindestens vier Jahre gemeldeten Bürger, unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit aktiv und passiv an der Kommunalwahl teilnehmen können? Es ist meiner Meinung nach ein Skandal, dass große Teile unserer Mitbürger an der Wahl nicht teilnehmen können. Viele Integrationprobleme würden sich mit dieser in Großbritannien selbstverständlichen Wahlrechtsänderung von alleine lösen.
Sehr geehrter Herr Philips,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ziel von Politik muss es sein möglichst viele Bürgerinnen und Bürger an demokratischen Prozessen teilhaben zu lassen. In Berlin haben wir einen großen Anteil von Migranten die keinen deutschen Pass besitzen und auch nicht EU-Angehörige sind. Daher sind diese von Wahlen ausgeschlossen. Es gibt zwei Wege, um diese Beteiligung zu ermöglichen. Entweder man führt ein Ausländerwahlrecht ein oder man fördert die Integration, mit dem Ziel, dass die deutsche Staatsangehörigkeit und somit auch das Wahlrecht erworben wird.
Gegen die Einführung des Ausländerwahlrechts spricht eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Das BVerfG hält ein Ausländerwahlrecht mit dem Grundgesetz für nicht vereinbar. Eine mögliche Änderung des Grundgesetzes kann hier auch keine Abhilfe leisten, da die beiden dazu maßgeblichen Artikel des Grundgesetzes durch die damaligen Verfasser des Grundgesetzes als unveränderbar geschützt wurden. Somit bestehen für den aktuellen Gesetzgeber keine Möglichkeiten, diese zu ändern. Auch die Befürworter des Ausländerwahlrechts wissen von dieser Problematik. Dennoch hoffen sie darauf, dass das Bundesverfassungsgerichts nunmehr 20 Jahre nach der ersten Entscheidung von der damaligen Rechtsposition abrückt und anders entscheidet. Das BVerfG hat jedoch bisher nicht zu erkennen gegeben, dass eine Änderung der Rechtsprechung zu erwarten ist. In Anerkennung der rechtlichen Grundsätze lehnt meine Partei die Einführung eines Ausländerwahlrechts aus verfassungsrechtlichen Bedenken ab.
Wir setzen uns aus diesem Grund für einen anderen Lösungsweg ein. Die Defizite in der Integrationspolitik der letzten Jahre müssen endlich beseitigt werden. Wir sprechen in der Integrationspolitik deshalb für ein Fordern und Fördern. Basis einer erfolgreichen Integrationspolitik muss eine Integrationsvereinbarung sein. Dort sind die Rechte und Pflichten des Migranten als auch des Staates aufgeführt. Ziel einer erfolgreichen Integrationspolitik ist es, dass diese im Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit mündet. Das damit verbundene Wahlrecht kann somit ein weiterer Anreiz für eine erfolgreiche Integration sein. Es gibt vielfältige Gründe weshalb bisher von der Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit abgesehen wird. Ein wesentlicher Grund liegt darin, dass die bisherige Staatsangehörigkeit in der Regel aufgeben werden muss. Hierzu waren viele Migranten aus emotionalen aber auch aus rechtlichen Gründen nicht bereit. Um diese Hürde zu beseitigen, setzt sich die FDP für die doppelte Staatsangehörigkeit ein. Das Wahlrecht würde damit mit einer erfolgreichen Integration einher gehen. Wir hoffen, dass sich dieses Modell durchsetzt und sich damit alle zugewanderten Bürgerinnen und Bürger an allen demokratischen Prozessen beteiligen können. Denn nur so entsteht – wie Sie es zu Recht in Ihrer Frage haben anklingen lassen – ein Verantwortungsgefühl und eine enge Bindung an unser Land.
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Meyer