Frage an Christoph Meyer von Heinz M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Meyer,
wie Sie vielleicht wissen, wurde vor rund einem Jahr die Kampagne von Amnesty International „Mehr Verantwortung bei der Polizei“ ins Leben gerufen. Die Kernforderung besteht darin, dass es für alle Polizeibediensteten eine Kennzeichnungspflicht geben soll. Dabei spielt es keine Rolle, ob mit dem Namen oder einer personenbezogenen Nummer.
Gerade bei Großeinsätzen der Polizei, wie z.B. Demonstrationen und Sportveranstaltungen kommt es laut Amnesty International immer wieder zu exzessiven Übergriffen der eingesetzten Kräfte. Die daraus folgenden Ermittlungen laufen so gut wie immer ins leere, da die Täterinnen und Täter, auf Grund von unmöglicher Identifizierung, nicht ermittelt werden können. (Weitere Informationen finden sie unter: http://www.amnestypolizei.de/ )
Wie sehen Sie die Erkenntnisse von Amnesty International? Was ist Ihre Meinungen zu den Forderungen und was werden Sie in diesem Bereich unternehmen, sollten Sie der kommende Bürgermeister von Berlin werden?
Ich bedanke mich recht herzlich bei Ihnen und bin gespannt auf Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die individuelle Kennzeichnung der Berliner Polizeivollzugsbeamten wurde in Berlin mit der Unterstützung der FDP bereits beschlossen.
Die FDP hat sich im Abgeordnetenhaus in den letzten Jahren für die Einführung einer individuellen Kennzeichnung für Polizeibeamte eingesetzt. Diese Forderung ist nicht Ausdruck eines Generalverdachts gegenüber Polizeibeamten, die nahezu alle ihren Dienst ohne jede Beanstandung und mit viel Engagement unter den schwierigen Bedingungen in unserer Stadt versehen. Für uns steht im Vordergrund, dass der Staat dem Bürger auch im Polizeivollzugsbereich erkennbar individuell gegenübertreten sollte. Das ist eine Komponente unseres Konzepts einer bürgernahen Großstadtpolizei in Berlin, die aber durch andere Maßnahmen, wie eine Image-Kampagne für die Berliner Polizei gerade in Problemgebieten begleitet werden sollte.
Bei der Umsetzung der Kennzeichnung ist es uns sehr wichtig, dass die Sorgen und Ängste der Polizisten ernst genommen werden. Darum haben wir uns nicht nur gegen die dauerhafte Kennzeichnung mit der Dienstnummer ausgesprochen, sondern auch gefordert, dass die Nummern in bestimmten Zeitabständen rotieren sollen. So könnten Außenstehende eine Nummer nicht dauerhaft einem Beamten zuordnen, wodurch das Risiko einer Verfolgung von Beamten außerhalb des Dienstes reduziert würde. Mit diesem Anliegen der Rotation konnten wir uns jedoch im Berliner Abgeordnetenhaus nicht gegen die anderen Fraktionen durchsetzen.
Allerdings ist die in Berlin geltende Regelung nur eine interne Dienstanweisung und erstreckt sich daher auch nur auf Berliner Vollzugsbeamte. Gerade bei Großereignissen ist das Land Berlin aber in großem Ausmaß auf Polizisten aus anderen Bundesländern angewiesen, die auch weiterhin nicht individuell gekennzeichnet sein werden. Deshalb wird die Berliner Regelung gerade bei Großereignissen leer laufen, was der rot-rote Senat zu verantworten hat, da er mit den anderen Bundesländern keine Vereinbarungen getroffen hat, die auch eine Kennzeichnung der unterstützenden Beamten sicherstellen. Es muss daher in der nächsten Legislaturperiode nachgebessert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Meyer