Sehen Sie einen Verstoß gegen den verfassungsgemäßen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn langjährige inländische Steuerzahler schlechter gestellt werden, als eingewanderte Fachkräfte?
Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmann,
auf Wunsch der FDP sollen in den ersten drei Jahren ausländische Fachkräfte eine Ermäßigung der Einkommensteuerschuld erhalten. Inländer haben nie einen Bonus bekommen. Sehen Sie hier eine Benachteiligung gegenüber Inländern?
Was halten Sie zudem davon, dass man langjährige Steuerzahler einen Bonus auf die Einkommensteuer gewährt. Z. B. wer 10 Jahre lang jährlich Einkommensteuer gezahlt hat und nie auf Transferleistungen wie Bürgergeld angewiesen war, bekommt pro Jahr 0,5% der Steuerschuld ermäßigt. Bei 10 Jahren wären das 5 % Nachlass, bei 20 Jahren 10 %. Dies könnte ein Anreiz sein, dauerhaft in Inland zu bleiben und sich nicht von Staatstransfers abhängig zu machen.
Das ist zunächst einmal eine Idee im Kabinett Vorschlag zum Haushalt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es kommt. es wäre die von Ihnen angesprochene Benachteiligung, aber wir müssen uns auch im Klaren sein, dass die Werbung um Fachkräfte auf dieser Welt nicht einfach ist, weil viele Menschen Englisch sprechen, mit dem sie in Deutschland nicht arbeiten können, aber in konkurrierenden Staaten.
Deshalb ist es schon ein großer Aufwand für andere Menschen zum Beispiel aus den afrikanischen Englisch sprechenden Staaten erst mal Deutsch zu lernen und man wird diese Leute nicht gewinnen können, wenn man Ihnen kein Entgegenkommen zumindest für den Anfang erbringt. Das war sicherlich die Idee hinter den Beschluss für den Haushalt.