Das BVerfG hat in seinem „Klimabeschluss“ der Politik aufgetragen, die CO2-Reduktionen bis 2050 bereits jetzt festzulegen. Sollte eine derartige Festlegung nicht auch für die Finanzplanung erfolgen.
Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmann,
auf den Staatshaushalt kommen in den Jahrzehnten bis 2050 gewaltige Ausgaben zu (größerer Zuschuss zur Rentenversicherung wegen des Renteneintritts der „Babyboomer“, stärkerer Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung, vermehrte Beamtenpensionen mit kaum Rücklagen, Alimentation von Flüchtlingen, Investitionen in den Klimaschutz, Nachholen von bisher unterbliebenen Sanierungsinvestitionen etc.). Sollte da die Finanzplanung nicht auch schon so detailliert wie die „Klimaplanung gemacht werden? Gewisse Unsicherheiten sind ja bei beiden Sachverhalten vorhanden.
Eindeutig ja.
Es gibt bereits mittelfristige Finanzplanungen
Die Schuldenbremse würde einen engen Rahmen setzen, aber alle Parteien außer FDP wollen dei nun lockern wollen. DAs wäre nicht fair gegenüber der nächsten Generation.
Olaf Scholz hat Schulden gemacht wie kein anderer,-
Viele Reformen sind verschlafen worden unter anderem eine Rentenreform. Das Umlagesystem wird nicht ausreichen,- das bestätigen alle Gutachten. Gerade hier braucht es eine Generationengerechtigkeit wie das Gericht es beim Klima einfordert. Deshalb will die FDP eine Enkelfitte Rente.