Frage an Christoph Hoffmann von Hildegard W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
im Rahmen der Corona Soforthilfe würde mich der Kenntnisstand der FDP interessieren.
Künstler konnten nach der Wiederauflage des "Corona Sofortprogramm freischaffender KünstlerInnen" entscheiden, ob sie die 2000 EUR Pauschale aus der Soforthilfe entnehmen oder stattdessen die Künstlerhilfe beantragen mochten. Die Künstlerhilfe wäre im Gegensatz zu der 2000 EUR Pauschale aus der Soforthilfe nicht gegen Umsätze anrechenbar gewesen. Wie erklären Sie dies den betroffenen Künstlern?
Vielen Dank
Hildegard Wilde vom IG-NRW
Sehr geehrte Frau Hilde
Danke für Ihre Frage. Ich bin ein Abgeordneter aus Baden Württemberg und die angesprochene Maßnahme ist eine der Landesregierung in NRW. Bei den vielen verschiedenen Programmen quer durch Deutschland ist es schwer den Überblick zu behalten,- außer natürlich im eigenen Bundesland.
Zunächst ist es gut und wichtig, dass in NRW reagiert wurde und die Künstler nicht alleine gelassen wurden. Das ist nicht selbstverständlich,- in anderen Staaten gibt es das nicht. Auf der Homepage des Ministeriums gibt es Erklärungen zu dem Programmen. Ich entnehme ihrer Frage, dass es hier eine Wahl gab zwischen zwei Programmen. Damit liegt es in der Hand des Einzelnen für welches Programm sich der Künstler unterscheidet. Damit lag es in seiner Hand für welches Programm mit welchen vor und Nachteilen er sich entschieden hat.
Ich vermute aber, dass Anlass ihrer Frage war, dass die Konsequenzen einzelner Programme zu Beginn nicht vollständig bekannt waren. Das haben wir auch in Baden Württemberg erlebt. Ein Nachsteuern bei echten Ungerechtigkeiten ist sicherlich sinnvoll.
Mit besten Grüßen
Dr. forest Christoph Hoffmann MdB
Entwicklungspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion