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Christoph Hoffmann
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Frage von Edgar F. •

Frage an Christoph Hoffmann von Edgar F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmann,

das Bundesverfassungsgericht hat in den Verfahren1 BvR 1728/12 und 1 BvR 1756/12 am 22.05.2018 zu der Verwendung von Beitragsmittel zur Sozialversicherung für Aufgaben außerhalb der Sozialversicherung fol-genden Leitsatz beschlossen (Zitat):

Als Konsequenz dieser Rechtfertigung der Belastung mit Beiträgen ergibt sich sowohl für die Arbeitnehmer- wie für die Arbeitgeberbeiträge, dass die Mittel im Binnensystem der Sozialversicherung verbleiben müssen: Die erhobenen Geldmittel dürfen allein zur Finanzierung der Aufgaben der Sozialversicherung eingesetzt werden und nicht zur Befriedigung des allgemeinen Finanzbedarfs des Staats. Zitatende.

Laut Bundesrat-Drucksache 425/18, Nr. 6, Seite 9 vom 19.10.2018 kritisiert der Bundesrat die Finanzierung der Mütterrente II durch Beitragsmittel anstatt durch Staatszuschuss (Zitat):

Denn es ist nicht nachvollziehbar, dass Leistungen, für die keine Beiträge entrichtet wurden und von denen auch Personen profitieren, die niemals in die Rentenversicherung eingezahlt haben, überwiegend von den Beitragszahlern der Rentenversicherung finanziert werden sollen. (Zitatende).

Meine Fragen an Sie:

Halten Sie die Finanzierung der Mütterrenten I und II unter Zugrundelegung o. e. Aussagen, der Forderung vieler anderer Institutionen (Direktorium und Vertreterversammlung der Deutsche Rentenversicherung, Industrie usw.) und der öffentlichen Meinung für verfassungsgemäß?

Ist Ihnen bewusst, dass mit dieser Finanzierungsmethode Kleinverdiener die Mütterrente von überwiegend reichen Selbstständigen in den berufsständischen Versorgungswerken (Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte usw.) finanzieren?

Ist Ihnen bewusst, dass mit dieser Finanzierungsmethode Kleinstrentner die Mütterrente in den berufsstän-dischen Versorgungswerken (s. o.) finanzieren (Der höhere Beitragssatz führt über § 68 SGB VI zu geringe-ren Rentenerhöhungen)?

Besten Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

E. F.

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Sehr geehrter Herr Frank,

Schon die Mütterrente I aus 2014 hatte zusätzliche Ausgaben von rund sieben Milliarden Euro pro Jahr zur Folge. Die Mehrausgaben der Mütterrente II werden sich auf jährlich 3,7 Milliarden Euro belaufen. Dabei hat das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium inzwischen selbst zugegeben, dass die Mütterrente II gar nicht der Verhinderung von Altersarmut dient. Zudem bleiben Ungleichbehandlungen weiter bestehen, weil nur ein halber Rentenpunkt allen Müttern zu Gute kommt. Wenn Union und SPD eine solche Zusatzleistung wollen, müsste sie zumindest eine vollständige und dauerhafte Finanzierung aus Steuermitteln sicherstellen. Das passiert aber nicht, weder für die Mütterente I noch II.
Wir plädieren daher für einen flexiblen Renteneintritt nach skandinavischem Vorbild, eine bessere kapitalgedeckte Vorsorge und mehr Transparenz durch digitale Tools. So empfehlen es zum Beispiel auch der IWF oder die OECD. Und wir wollen gezielt denen helfen, die von Altersarmut bedroht sind, etwa durch Freibeträge bei der Grundsicherung. Dazu gehört, die Beantragung und Auszahlung unter dem Dach der Rentenversicherung zusammenführen, damit kein Versicherter im Alter zum Sozialamt gehen muss.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. forest Christoph Hoffmann

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