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Christoph Hoffmann
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Frage von Edgar F. •

Frage an Christoph Hoffmann von Edgar F. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmann,

überall wird z. Z. über die Korrektheit der NOx-Grenzwerte diskutiert, über die Korrektheit der Ermittlung der diesen Grenzwerten gegenüberzustellenden Messwerte wird aber kaum debattiert.

In der dafür maßgebenden Richtlinie "2008/50/EG vom 21.05.2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa" besteht eine "deutliche Unschärfe" und die Richtlinie lässt einen "erheblichen Spielraum bei der Wahl des Standorts der Probenahmestelle" zu. So darf z. B. die Probenahmestelle höchstens zehn Meter vom Fahrbahnrand entfernt stehen. Sie kann aber auch nur einen Zentimeter davon entfernt sein. Eine Änderung des Messwertes scheint doch da sehr wahrscheinlich.

Daher meine diesbezüglichen Fragen an Sie:

Sind Ihnen Zahlen bekannt (z. B. aus engmaschigen Messungen innerhalb des zulässigen Messsektors - horizontale Richtungen und vertikale Richtung) wie sich Maximal- und Minimalwert in diesem Messsektor prozentual unterscheiden können?

Welcher Messwert (Maximalwert, Medianwert, Mittelwert, Minimalwert oder willkürlicher Wert) soll dann herangezogen werden, um zu beurteilen, ob der Grenzwert von 40 µg NOx pro m³ Luft (im Jahresmittel) überschritten wird?

Welcher Messwert wird in Deutschland herangezogen?

Welcher Messwert wird in den anderen EU-Staaten herangezogen?

Ist mit dieser Auswahlmöglichkeit nicht der Willkür Tür und Tor geöffnet?

Halten Sie die Diskussion über die Korrektheit der Grenzwerte für angebracht, solange ein derartiges Streuband bei den Messwerten besteht?

Halten Sie bei einer nur geringfügigen Überschreitung des Grenzwertes Fahrverbote für angebracht, wenn die Möglichkeit besteht, dass an einem anderen zulässigen Standort der Probenahmestelle in dem Messsektor eine Unterschreitung des Grenzwertes besteht?

Besten Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
E. F.

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Sehr geehrter Herr Frank,

Detailfragen zu Messmethoden dürfen Sie gerne diesem Sachstand entnehmen: https://www.bundestag.de/resource/blob/543806/8704e25eb7690dff66ef16a0949481fc/wd-8-047-17-pdf-data.pdf . Ich stimme Ihrer Kritik zu, dass die EU-Richtlinie deutlich zu viel Spielraum der sach- und rechtskonformen Aufstellung der Messstationen bietet. Hier ist die Bundesregierung gefordert, auf EU-Ebene für eine Konkretisierung zu werben. Wir benötigen EU-weit einheitliche Messvorgaben, um eine Ungleichbehandlung von Fahrzeugbesitzern und –führern zu verhindern und Fahrverboten entgegenzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. forest Christoph Hoffmann

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