Christoph Hentzen
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Frage von Alina A. •

Frage an Christoph Hentzen von Alina A. bezüglich Umwelt

das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) belastet aufgrund der stetig damit steigenden Stromkosten insbesondere ältere Leute (Rentner) und generell die Geringverdiener mit ihren Familien. Nur Gutverdiener können sich eine Photovoltaikanlage auf ihrem Haus leisten, die Kredite dafür bedienen und einen finaziellen Gewinn damit erzielen. Auf Kosten der (ärmeren) Allgemeinheit. Das ist die eine Seite. Andererseits kann die unstete Stromgewinnung aus Solarzellen niemals ein einziges Kernkraftwerk ersetzen. Dazu sind nur Kohle- oder Gaskraftwerke in der Lage. Außerdem gibt es in Deutschland bereits über 20.000 Windkraftanlagen mit über 20.000 MW installierter Leistung - mehr als alle deutschen Kernkraftwerke zusammen - und noch kein Kernkraftwerk wurde deswegen abgeschaltet. Die Windkraftanlagen und derzeit hektarweite Freifeld-Photovoltaikanlagen sowie Biomassefelder kommen mit ihren landschaftlichen Beeinträchtigungen nur dazu und nicht anstatt. Vögel und anderen Tieren wird in der solar verspiegelten und energetisch genutzten Landschaft der Lebensraum genommen.
Frage: Werden Sie sich für die umgehende Abschaffung des EEG einsetzen?

Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Alanka,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Deutschland brauch eine sichere und kostengünstige sowie umweltfreundliche Stromerzeugung. Aus diesem Grunde halte ich ein Energiemix aus Kernkraft, modernen Kohlekraftwerken und erneuerbaren Energien für sinnvoll. Bei der Förderung der erneuerbaren Energien ist aber darauf zu achten, daß die Anlagen deutlich bessere Wirkungsgrade erzielen als heute und Speichertechnologien zum Ausgleich der Differenzen zwischen Erzeugung und Verbrauch bereit stehen. Diese Bedingungen erfüllt das bestehende EEG nicht. Es ist daher entsprechend umzubauen und in seiner Förderung zu reduzieren. Für bereits bestehende Anlagen muss aber die gesetzliche Förderung in der heutigen Form bestehen bleiben, da die Investoren Vertrauensschutz verdienen und der Entfall der gesetzlichen Regelungen einer Enteignung gleich käme. Diese lehen ich grundsätzlich ab.

Ich hoffe Ihnen mit meinen
Antworten gedient zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Christoph Hentzen