Frage an Christoph Hentzen von Thomas M. bezüglich Finanzen
finanzen;haushaltspolitik;ordnungspolitik
Sehr geehrte/r Kanditat;
wie schon Herrn Storm, Cdu
und Frau Zypries, Spd
Frage ich nun Sie
Sehr geehrter Herr Hentzen,
leider ist gerade, über meines Wissens (abgeordnetenwatch), nicht ersichtlich welchen Listenplatz sie belegen. Sie werden aber bestimmt die bundespolitische Haltung der Fraktion (-spitze) der Fdp eruieren können.
Zu der Annahme:
Die Finanzen des öffentlichen Haushaltes sind auch in den kommenden Legislaturperioden und nach dieser Wirtschaftskrise als nicht positiv zu bewerten!
Die "freie" Wirtschaft scheint auch in Krisenzeiten an ihre Beteiligten sehr gute Gehälter zahlen zu können.
Fragen:
Wie ist werden Sie Regelungen zu Doppel-Einkommen sehen:
Befürworten sie die "freiwillige Aufgabe des Rechtes auf Diäten, Pensionen und Gehältern von Amtsträgern sowie Staatssekretären gleichermaßen, wenn diese gleichzeitig oder in der Folgezeit aus der "freien Wirtschaft Honorare beziehen? Sollte dies die Rechnungshöfe jeder und für alle Zeit stringent prüfen dürfen?
Treten Sie für ein Anrechnungsverfahren beider Einkommen wie etwa bei den Hartz-Gesetzen ein?
Wie werden Sie administrativ und parteipolitisch dieser Diskrepanz zur SGB-Gesetzgebung und der negativen "€ Pro/Kopf Besteuerung, in den oberen und höchsten Einkommen aus "nicht "selbständige Arbeiten, (Reichensteuer NICHT Unternehmersteuer) sozialpolitisch rechtfertigen/begegnen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich vertrete die Übezeugung, daß Politiker im Ruhestand bis zum Erreichen der regulären Altersgrenze in der Rentenversicherung keine vorgezogenen Altersruhegelder beziehen sollten. Auf eventuelle Übergangsgelder sind sonstige Einkommen anzurechnen.
In Bezug auf Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten ist die heute bestehende Regelung der Publizität vollkommen ausreichend. Nebentätigkeiten sind aus meiner Sicht zu begrüßen, da der politische Mikrokosmos verlassen wird und der Bezug zur realen Welt als Gewerkschaftsfunktionär, Angestellter oder Freiberufler erhalten bleibt. Für dieses erhöhte Engagement steht dem Einzelnen auch der Lohn zu.
Ihr Frage zur SGB Gesetzgebung habe ich nicht verstanden und kann selbige daher auch nicht beantworten. Ich bitte um eine Präzisierung und ergänzende Erläuterungen.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Hentzen