Frage an Christoph de Vries von Kerstin H. bezüglich Gesundheit
Guten Tag!
Die freue Arztwahl ist ein hohes Gut. Gilt aber für viele Menschen mit Behinderung nur auf dem Papier, denn nur rund ein Drittel der Arztpraxen sind barrierefrei zugänglich. Viele sind ohne Treppen zu erreichen, aber nur wenige haben ein WC, das Rollstuhlfahrer*innen nutzen können. Frauen im Rollstuhl waren seit Jahren bei keiner Krebsfrüherkennungsuntersuchung, weil sie keinen Gynäkologen finden, der zugänglich ist. Die KV muss die ambulante Versorgung sicherstellen, Barrierefreiheit ist aber nicht verpflichtend vorgeschrieben. Viele Ärzt*innen wollen ausdrücklich nicht barrierefrei sein oder werden, weil sie Menschen mit Behinderung nicht behandeln wollen. Warum werden die Aufsichtsbehörden nicht aktiv? Was will die CDU tun, damit das Recht auf eine gleichberechtigte Gesundheitsversorgung umgesetzt wird? Wann wird Barrierefreiheit auch in der Privatwirtschaft vorgeschrieben?
Danke für Ihre Antwort und viele Grüße
Sehr geehrte Frau Hagemann,
herzlichen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.de zur Zugänglichkeit von Arztpraxen für Menschen mit Behinderung.
Dazu heißt es in unserem Regierungsprogramm auf Seite 68:
"Wir sorgen dafür, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen digitalen, wohnortnahen und möglichst barrierefreien Weg, zum Beispiel zur Haus-, Fach-, Zahnarzt- und Notfallversorgung,
zu Apotheken, Hebammen, Physiotherapeuten, Gesundheitshandwerken und Sanitätshäusern haben."
Ganz konkret setzen sich unsere Fachpolitiker, insbesondere mein Kollege, der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wilfried Oellers, für ein Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau für die Schaffung von mehr Barrierefreiheit in Arztpraxen ein.
Auch die gezielte Nutzung von KV-Strukturfondsmitteln für den barrierefreien Umbau von Praxen soll geprüft werden. Schließlich soll in die Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses der gleichberechtigte Zugang für Menschen mit Behinderung als weiteres Kriterium den Zulassungsbestimmungen im Flächennutzungsplan hinzugefügt werden.
Eine pauschale Verpflichtung zur Barrierefreiheit halten wir hier grundsätzlich nicht für den richtigen Ansatz, zumal die Umsetzung ja dann auch nachgehalten werden müsste.
Mit Blick auf den rollstuhlgerechten Umbau einer Arztpraxis ließe sich dieses Ziel ggf. noch verwirklichen. Schwieriger wird es aber z.B. schon beim Einbau von Induktionsschleifen für Hörbehinderte.
Ziel muss es aber sein, dass regional (also mindestens auf Landkreisebene) in jeder Facharztrichtung ein barrierefreies Angebot vorhanden ist.
Falls Sie es noch nicht kennen, möchte ich Sie gerne noch auf den "Arztfinder" des Internetportals "einfach teilhaben": https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Ratgeber/03_Arzt-Finder/Arztfinder_node.html verweisen.
Hier kann man über die Suchmaske gezielt nach einer barrierefreien Arztpraxis suchen.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph de Vries