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Christoph de Vries
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Frage von René K. •

Frage an Christoph de Vries von René K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr de Vries,

ich arbeite als Krankenpfleger im Krankenhaus. FFP2-Masken werden nur im wirtschaftlichen Rahmen zur Verfügung gestellt und sollen nur bei bestätigten oder Verdachtsfällen genutzt werden. Nun lese ich in den Medien:
"Hartz-IV-Empfänger haben laut einem Urteil des Sozialgerichts (SG) Karlsruhe Anspruch auf wöchentlich 20 FFP2-Masken - als Sachleistung durch das Jobcenter oder als Geldleistung in Form eines um 129 Euro erhöhten monatlichen Regelsatzes durch die Behörde. Das Gericht gab damit dem Eilantrag eines Arbeitsuchenden auf Gewährung eines im Epidemie-bedingten Einzelfall unabweisbaren Hygienebedarfs an FFP2-Masken bis zum Sommeranfang am 21. Juni 2021 statt (Az.: S 12 AS 213/21 ER)."
Ich empfinde dies als Fehlverteilung der knappen Ressource. Ein Hartz-IV-Empfänger ist sicherlich nicht den Risiken ausgesetzt wie Krankenhauspersonal. Mit welcher Begründung soll also ein Mensch, der gemäß der geltenden Beschränkungen so gut wie keine Kontakte haben sollte, quasi rund um die Uhr den besten Schutz tragen, während wirklich gefährdete Menschen aus wirtschaftlichen Gründen hier eingeschränkt sind? Es kommt mir vor, für meine anstrengende und belastende Arbeit auch noch bestraft zu werden, wenn meiner Meinung nach hier ungerecht bevorzugt wird.

Mit freundlichen Grüßen
René König

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Sehr geehrter Herr König,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Auch wir sind ziemlich verstimmt über dieses Urteil.
Ich habe mich diesbezüglich noch einmal mit dem BMG in Verbindung gesetzt. Auch hier besteht großer Unmut über diese Maßlosigkeit und diese Rechtsprechung. Da es sich hier um ein Urteil in erster Instanz handelt, bleibt die berechtigte Hoffnung, dass das Arbeitsamt dagegen in Widerspruch geht und es auf der nächst höheren Instanz anders beschieden wird.

Sollte dieses Urteil Schule machen, wäre dies ein sehr schlechtes Zeichen an die arbeitende Bevölkerung, die sich tagtäglich einschränken muss und derzeit sehr viel Opfer zur Bewältigung der Pandemie aufbringt. Für Ihre Berufsgruppe, die besonders gefährdet ist, gilt dies erst recht.
Zum Glück bleibt es derzeit bei diesem unverfrorenen Einzelfall. Die Mehrheit der Bevölkerung ist sehr vernünftig.

Der Bund hat 34 Mio. Masken für rund 2,7 Milliarden Euro für alle Bürgerinnen und Bürger Ü60 und Menschen mit erhöhtem Risiko zur Verfügung gestellt. Mit einer Eigenbeteiligung von lediglich 2 Euro können diese bei den Apotheken unkompliziert abgeholt werden. Das entspricht ca. 12 Masken pro Person. In Bayern wurden sogar zusätzlich 2,5 Millionen Masken für Bezieher von Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeld und Asylbewerberleistungen geordert. Das entspricht 5 Masken pro Person.
Natürlich können diese Maßnahmen nicht den gesamten Bedarf abdecken. Im Verhältnis zum Rest der Bevölkerung ist dies aber ein wichtiges Mittel, um auch sozial benachteiligte Personen zu bedenken.

Was die Engpässe im Frühjahr 2020 betrifft, so kann ich Entwarnung geben. Mittlerweile sind FFP2-Masken in ausreichender Menge auf dem Markt. Auch die Lieferketten sind gesichert, so dass wir uns um die Versorgung mit Masken keine Sorgen machen müssen.
Gerade in Krankenhäusern, Altenheimen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens sind Masken in ausreichenden Mengen vorhanden. Insofern bin ich erstaunt, dass das Tragen einer FFP2-Maske bei Ihnen im Krankenhaus nicht obligatorisch vorgesehen ist.

Ich bedanke mich für diesen Hinweis und werde das Thema weiter verfolgen. Im Zweifelsfall müssen die gut gemeinten Maßnahmen noch einmal mit Hochdruck nachgebessert werden, damit hier kein falsches Bild und kein Unrechtsgefühl bei den Bürgerinnen und Bürgern entsteht.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph de Vries, MdB

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