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Christoph de Vries
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Frage von Hans Ulrich H. •

Frage an Christoph de Vries von Hans Ulrich H. bezüglich Bundestag

Wann wird die Zahl der Abgeordneten verringert und werden sie sich dafür einsetzen? Immerhin geht es da um gewaltige Kosten.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Heesche,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Notwendigkeit, den Bundestag zu verkleinern.

Auch ich halte eine Reform des Wahlrechts, die den Bundestag wieder in die Nähe der vorgesehenen Mandatszahl von 598 zurückführt, für sehr wünschenswert.
Es waren letztlich verfassungsrechtliche Vorgaben zum Ausgleich der Überhangmandate, die neben den aktuellen Wahlergebnissen (relativ viele gewonnene Wahlkreise durch die Union bei relativ schwachem Zweitstimmenergebnis) zu der jetzigen Situation mit 709 Abgeordneten geführt haben.
Dies ist einerseits nicht gut für die Arbeit des Parlaments, erhöht zudem die Kosten und beschneidet auch die Bedeutung des einzelnen Abgeordneten.

Aus diesem Grund finden derzeit auch auf verschiedenen Ebenen Gespräche zur Reform des Wahlrechts statt und es wird hart um einen Kompromiss gelungen.
Die Gemengelage ist dabei kompliziert und ich finde, dass dabei meiner Fraktion zu Unrecht der Schwarze Peter zugeschoben wird, sich sinnvollen Lösungen zu verweigern.
Deshalb gestatten Sie mir, dass ich Ihnen meine Haltung als Mitglied der Unionsfraktion kurz darlege.

Konsens ist. Dass sich unser Wahlrecht mit den Elementen der Wahlkreisabgeordneten, die mit relativer Mehrheit durch die Erststimme gewählt werden (personales Element), mit dem Abbilden der Mehrheitsverhältnisse proportional zum Zweitstimmenergebnis (Verhältniswahl) und der Verteilung der Mandate nach Einwohnerzahlen und erhaltenen Stimmen auf Länder und Landeslisten (föderales Element) sich bewährt hat.
Es erscheint mir bürgerfreundlich, verständlich und von der Bevölkerung akzeptiert. Insofern sehe ich keine Notwendigkeit für einen radikalen Paradigmenwechsel, sondern eher für eine Reform im bestehenden System.

Diese Reform wird derzeit von den Medien nur in einer Richtung debattiert, nämlich der Verringerung der Anzahl der Wahlkreise, wie es vor allem FDP, Grüne und Linke wollen, die bisher nur sehr wenige Direktmandate erringen.
Die Probleme kommen jedoch nicht von den Direktmandaten, sondern durch den Ausgleich der Überhangmandate zustande. Insofern wäre es auch möglich und sinnvoll, diesen Ausgleich zu begrenzen, dies ist verfassungskonform möglich, wird jedoch von den kleineren Parteien abgelehnt.

Für die Union ist jedoch der Erhalt der Wahlkreise von hoher Bedeutung. Wahlkreisabgeordnete sind Ansprechpartner für die Bürger, sind bei Vereinen, Organisationen, Firmen und Gewerkschaften präsent und kennen deren Anliegen und Sorgen.
Sie sind regional verwurzelt und kennen ihre Wahlkreise sehr gut. Sie bringen die regionalen Spezifika ins Parlament, auch und gerade die Anliegen der Menschen in ländlichen Räumen.
Um den Bundestag maßgeblich zu verkleinern wäre eine erhebliche Reduzierung der Wahlkreise nötig. Damit wäre aber eine Präsenz der Abgeordneten und ihre Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort nicht mehr zu leisten.
Bereits heute gibt es Wahlkreise, die mehr als doppelt so groß sind wie das Saarland.

Um meine Haltung zusammenzufassen: Die Wahlrechtsreform hat für mich auch in den herausfordernden Zeiten von Corona hohe Priorität, jedoch nicht um jeden Preis.
Kompromissbereitschaft ist auf allen Seiten gefordert und nicht nur seitens der Union.
Ich gehe davon aus, dass in den kommenden Wochen Versuche unternommen werden, hier zu einer Lösung zu kommen. Jeden ausgewogenen Lösungsvorschlag werde ich unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph de Vries

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