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Christoph de Vries
CDU
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Frage von Fethi K. •

Frage an Christoph de Vries von Fethi K. bezüglich Verbraucherschutz

Eckpunkte Papier Andreas Scheuer.

1. Wie könnt ihr die Mobilität dem Konzern überlassen, der den Abgasskandal zu verantworten hat?

Ich möchte daran erinnern das VW Manager in den USA ins Gefängnis gewandert sind!
In Deuschland nicht!

2. 200.000 sozialversicherungspflichtige deutsche Arbeitsplätze ( Taxi ) sind in Gefahr!
Wie stehen sie dazu?

3. Das Personenbeförderungsgesetz ist ein Verbraucherschutzgesetz!
Was halten Sie von den geplanten Veränderungen im PBfg?

4. Das Taxigewerbe hat kein Problem mit Wettbewerb! Wir sind bereit dazu!
Nur geht das mit gleichen Regeln. Dumpingpreise anbieten um den Markt zu erobern kann doch wirklich nicht die Moderne sein?

5.Das Taxigewerbe ca. 35.000
Familienbetriebe welche
ca. 200.000
Sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze unterhält wird riskiert in den Ruin zu treiben?
Diese Betriebe und Taxifahrer zahlen ihre Steuern in Deutschland! Konzerne wissen schon wie man diese Steuern nicht in Deutschland zahlt!
Hauptverwaltung nach Irland und schon fließen die Steuern welche in Deutschland verdient worden sind nach Irland!
Mit solchen Entscheidungen „Eckpunktepapier Andreas Scheuer“
folgt ein volkswirtschaftlicher Schaden der nicht absehbar ist; oder?

6. In den USA kann man bereits jetzt sehen das die Heilsversprecher (Konzerne)
Carsharing und Pooling Anbieter nicht den Verkehr entlastet, sondern belastet haben! Und jetzt bei uns in Deutschland?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch.de.

Bitte gestatten Sie mir, dass ich insgesamt antworte, da Ihre Fragen thematisch zusammengehören.

Sie beziehen sich in Ihrem Schreiben auf die geplante Novelle des Personenbeförderungsgesetzes.
Diese Gesetzesänderung ist derzeit in Vorbereitung. Allerdings sind noch überhaupt keine inhaltlichen Festlegungen getroffen worden. Vielmehr befinden sich die Verkehrspolitiker unserer Fraktion in Gesprächen mit allen Mobilitätsanbietern.

Es ist vor Ende der Legislaturperiode mit keiner entsprechenden Gesetzesänderung zu rechnen.

Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes wird nicht nur Firmen wie Uber bzw. das Taxigewerbe betreffen, sondern alle gewerblichen Mobilitätsanbieter, die Menschen transportieren, wie zum Beispiel den gesamten ÖPNV.
Ein Ziel der Gesetzesänderung ist es, auch neue Mobilitätsformen zu regulieren. Derzeit ist der gesamte Car-Sharing-Markt nicht reguliert. Das heißt, dass dort keine Mindestvoraussetzungen oder Mindeststandards festgelegt sind. Insofern wäre es durchaus auch im Sinne des stark regulierten Taxigewerbes, wenn hier im Sinne eines fairen Wettbewerbs ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen wird und bisher unregulierte Märkte geregelt würden.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph de Vries

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