Frage an Christoph de Vries von Dr. Lienhard W. bezüglich Recht
Fachleute sagen, um organisierte Kriminalität, z. B. von arabischen Clans in Berlin, zu bekämpfen: „Wir brauchen eine BEWEISLASTUMKEHR, wie in Italien. Dort müssen nicht die Ermittler nachweisen, dass das Geld aus illegalen Geschäften stammt, sondern der Verdächtige, dass es aus legalen Quellen kommt.“
Warum konnte die Koalition von CDU/CSU und SPD sich nicht dazu durchringen, beim Aufspüren kriminell erworbener Vermögen die Beweislastumkehr einzuführen? Wie stehen Sie als Mitglied des Innenausschusses zu diesem Thema?
Sehr geehrter Herr Dr. W.,
eine Beweislastumkehr oder auch Beweiserleichterung ist im materiellen Recht (Strafrecht) unvereinbar mit unserer Verfassung (Grundgesetz). Das liegt daran, dass wir den Grundsatz ,,in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) in Deutschland besitzen und zunächst von der Unschuld des Beschuldigten / Angeklagten ausgehen (Unschuldsvermutung).
Was mit unserer Verfassung jedoch bereits jetzt vereinbar ist, ist die Gewinnabschöpfung. Denn die Gewinnabschöpfung stellt keine Sanktion im Sinne des Strafrechts dar, sondern ist dafür gedacht, um die rechtmäßigen Güterverhältnisse wiederherzustellen.
Wie Sie vielleicht aus den Medien entnommen haben, gehen die Ermittlungsbehörden zurzeit verstärkt gegen OK-Strukturen (Familienclans) vor und versuchen das Vermögen der Familien abzuschöpfen.
Juristisch ist das jedoch keine Beweislastumkehr, sondern eine Beweiserleichterung, die sich nicht über das materielle Recht ableitet, sondern über das Hilfsmittel der Gewinnabschöpfung herleitet.
Somit können auch die deutschen Ermittlungsbehörden, die Vermögen der Organisierten Kriminalität einfrieren und über ein richterliches Urteil abschöpfen.
Dies ist jedoch erst seit der letzten Legislaturperiode möglich, da die Bundesregierung hierzu eine umfassende Gesetzesnovellierung verabschiedet hatte, um die Beweiserleichterung in diesem Bereich zu ermöglichen.
Die Bundesregierung konnte hier einen wichtigen Schritt gegen die OK in Deutschland durchsetzen. Somit hat sich die Bundesregierung im Kampf gegen die OK in Deutschland entschieden einsetzt und den Ermittlungsbehörden ein Instrumentarium an die Hand gegeben, welches es in dieser Form zuvor in Deutschland noch nicht gegeben hat.
Es bleibt somit abzuwarten, inwiefern die Novellierung erfolgreich sein wird. Die aktuellen Ermittlungen u.a. in Berlin machen mich optimistisch, dass wir uns nun entschieden zur Wehr setzen gegen die OK in Deutschland.
Mit freundlichem Gruß
Christoph de Vries