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Christoph de Vries
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Frage von Stefan H. •

Frage an Christoph de Vries von Stefan H. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr de Vries,

Sie beklagen, laut Bild-Zeitung, dass es nicht sein könne, dass bei vielen Kindern die vorgesehenen schulärztlichen Untersuchungen nicht durchgeführt werden. Hinter dieser Anklage steht vermutlich die Annahme, dass Kindesmisshandlung von Schulärzten erkannt, dem Jugendamt gemeldet und so verhindert werden könnte.
Dabei übersehen sie, dass das Entdecken von Kindesmisshandlungen nicht der Zweck der Untersuchung durch den Schularzt ist, siehe § 34 (4) Hamburgisches Schulgesetz.

Sollten tatsächlich Kindesmisshandlungen durch einen Schularzt festgestellt werden, ist es dann nicht wichtig zu wissen, wie häufig, z.B. im Jahr 2013 in Hamburg, ein von einem Schularzt festgestellter Verdacht auf Kindesmisshandlung den Jugendämtern gemeldet wurde?

Ich vermute, dass wird, wenn überhaupt, nur sehr selten der Fall gewesen sein.
Schulärzte sehen in der Regel ein Kind vor der Einschulung mit ca. fünfeinhalb Jahren ein einziges Mal für ca. eine halbe Stunde und danach nie wieder.
Das Mädchen, welches kürzlich in Hamburg offenbar nach Misshandlungen durch die Eltern verstarb, war drei Jahre alt.
Der Aufwand der für Schulärztliche Untersuchungen getroffen wird, ist finanziell betrachtet erheblich. Schulärzte sind hoch bezahlte Mitarbeiter der Gesundheitsämter der Freien und Hansestadt Hamburg. In Hamburg sind geschätzt ca. 15 Schulärzte tätig. Jedem Schularzt ist darüberhinaus in eine Assistentin (Arzthelferin oder Kinderkrankenschwester) zugeordnet.

Statt sich über eine zu geringe Untersuchungsquote zu beklagen, wäre es nicht sinnvoller, die Aufgaben von Schulärzten zu überprüfen. Und ggf. das Geld, dass für eine relativ uneffektive schulärztliche Rasterfahndung verbraucht wird, in die Qualifizierung der Mitarbeiter der Allgemeinen Sozialen Dienste der Hamburger Jugendämter zu investieren, die langfristig mit hilfebedürftigen Familien arbeiten?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hölscher,

ich bedanke mich für Ihre E-Mail.

Natürlich haben Sie Recht, dass die Schulärztlichen Untersuchungen nicht vornehmlich dazu dienen, Kindesmisshandlungen aufzudecken und auch den Tod der dreijährigen Yagmur nicht hätten verhindern können.

Aber ich halte eine flächendeckende Durchführung der Schulärztlichen Untersuchungen, die zudem gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind, für erforderlich, um rechtzeitig etwaige gesundheitliche Probleme oder Entwicklungsverzögerungen bei den Kindern festzustellen und diesen schnellstmöglich mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen, um den schulischen Erfolg nicht zu gefährden. Die Möglichkeit, etwaige Misshandlungen der Kinder aufzudecken, ist ein „positiver“ Nebeneffekt. Je mehr Handhaben es gibt, einen wachsamen Blick auf die Kinder zu werfen, desto größer ist die Chance, Kinder wirksam zu schützen, die Gewalt und Misshandlung ausgeliefert sind.

Besten Gruß

Christoph de Vries
Familienpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion

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