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Christine Schneider
CDU
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Frage von Bernd K. •

Wie war Ihr Abstimmungsverhalten bezüglich der TRF Regulierung? Und wie ist Ihre Position bezüglich anlassloser Vorratsdatenspeicherung? Sehen Sie hier Parallelen oder Gefahren?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

 vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Vorschrift zum Transfer von Kryptowährung befindet sich momentan auf dem Weg zur Annahme durch das Europäische Parlament. Im Juli vergangen Jahres hat die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag eingereicht, um den besagten Transfer von Kryptowährungen zu regulieren. Dieser Vorschlag wurde im März in den zuständigen Ausschüssen für Wirtschaft und Währung (ECON), sowie für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) beraten. Da ich in keinem dieser Ausschüsse vertreten bin und es auch noch nicht zu einer Abstimmung im Plenum kam, kann ich Ihnen noch kein Abstimmungsverhalten darlegen.

Bisher ist noch keine Rückverfolgung von Krypto-Vermögentransfers möglich. Dies schafft ein Schlupfloch zur Verheimlichung und Finanzierung krimineller Aktivitäten. Außerdem ermöglicht dieses Schlupfloch das Waschen von Erträgen. Der geplante Rechtsakt soll dem entgegenwirken, indem bereits vorhandene Regelungen für elektronische Überweisungen auch für Krypto-Vermögenswerte ausgedehnt werden. Konkret bedeutet das, dass Informationen über den Namen, die Wallet-Adresse, das Krypto-Vermögenskonto, sowie die Anschrift und weiteren amtlichen Daten von Auftragsgeber und Begünstigter bei der Übertragung von Krypto-Vermögenswerten bereitgestellt werden müssen.

Meine Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament und ich unterstützen die Vorratsdatenspeicherung zu kriminologischen Zwecken. Die Speicherung von Vorratsdaten dient der besseren Bekämpfung von Kriminalität und Terror, nicht nur aber vor allem im Netz. Es sorgt ein effektiveres Vorgehen gegen die die organisierte Kriminalität. Allein im Jahr 2017 konnten 8.400 Hinweise auf Sexualtaten gegen Kinder nicht weiterverfolgt werden, da die Verbindungsdaten schon gelöscht waren. Aus diesem Grund sehen wir es für unabdingbar, ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu haben, um den Kriminologen ein schlagkräftiges Instrument zur Hand zu geben. Allerdings betonen wir dabei, dass sich diese Vorratsdaten lediglich auf IP-Adressen und Portnummern begrenzen soll. So soll verhindert werden, dass Bewegungsprofile erstellt werden können.

Die Regulierung von Transfers von Kryptowährungen und die Speicherung von Vorratsdaten haben insofern etwas gemeinsam, da sie beide unabdingbar für die Bekämpfung von organisierter Kriminalität sind. Sie dienen dazu, die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und der gesamten Europäischen Union zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Schneider

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