Sehr geehrte Frau Schneider, ist Ihnen der Erhalt der Biodiversität insbesondere bezogen auf Waldökosysteme wichtig genug, um das Waldschutzgesetz zu unterstützen?
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Erhalt der Artenvielfalt und Schutz unserer vielfältigen natürlichen Ökosysteme hat für Europa einen hohen Stellenwert.
Dabei ist insbesondere unser Wald ein unverzichtbarer Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten, ein wichtiger Naherholungsraum, aber gleichzeitig auch ein Lieferant für einen der wichtigsten nachwachsenden Rohstoffe: Holz.
Unsere Wälder sind artenreiche Ökosysteme und Wirtschaftswälder zugleich. Eine Bewirtschaftung schließt den Schutz und die Förderung der Biodiversität nicht aus, ganz im Gegenteil.
Die Entwaldungsverordnung zielt darauf ab durch Vorschriften für den Vertrieb bestimmter Rohstoffe im Binnenmarkt und für ihre Ausfuhr in Drittstaaten den Beitrag der EU zu der globalen Entwaldung zu reduzieren. Die Verordnung umfasst die Rohstoffe Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz. Die Entwaldungsverordnung ist Teil des Gesetzgebungspakets zum "Green Deal".
Wir wollen den illegalen Holzeinschlag auf globaler Ebene selbstverständlich stoppen. Doch dies muss auf eine Art und Weise geschehen, die machbar und verhältnismäßig ist. Unser Ziel ist ein praktikables Gesetz, das Waldschutz ermöglicht und gleichzeitig die Wirtschaft nicht erdrückt, indem unnötige Bürokratie abgebaut wird. Unser Ziel ist ein Gesetz, das in der Praxis funktioniert und alle motiviert, an einem Strang zu ziehen, um die Wälder wirklich zu schützen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Europa, insbesondere Deutschland, über eine langjährige Tradition der nachhaltigen Waldbewirtschaftung verfügt, die durch strenge Bundes- und Landeswaldgesetze sowie verschiedene Zertifizierungssysteme unterstützt wird. Diese bewährten Regelungen sichern seit Jahrhunderten eine nachhaltige Forstwirtschaft.
In der gegenwärtigen Form ist die Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten zu bürokratisch und macht die Befolgung zu aufwendig, vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen. Deshalb ist eine Verschiebung um 12 Monate notwendig. Auch der globale Süden, wie beispielsweise Kaffeebauern, sieht sich nicht in der Lage, die Vorgaben umzusetzen. Dies gilt insbesondere für die Erfassung und Dokumentation von Geodaten zur Herkunft ihrer Produkte oder Komponenten. Die Internationale Kaffeeorganisation (ICO) schätzt, dass 80 Prozent der Kaffeefarmen noch nicht kartiert sind – ein essenzieller Nachweis für entwaldungsfreien Anbau gemäß der EU-Verordnung.
Bitte lassen sie mich auch noch einmal klarstellen: Wir wollen dieses Gesetz verbessern und praktikabel machen, nicht abschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Schneider