Wie kann die EVP verhindern, dass Herr Orban und andere immer wieder die europäische Idee boykottieren und ihr nationales Interesse bevorzugen?
Sehr geehrte Frau Schneider, ich verliere langsam den Glauben an die EU, wenn ein Herr Orban schon seit Jahren über 450 Mio. EU-Bürger entscheidet und die EU regelmäßig erpresst. Das macht die EU handlungsunfähig. Ich bin immer noch fassungslos, dass Herr Weber nicht EU-Kommisionspräsident geworden ist. Auch hier entschied V. Orban und E. Macron darüber, gegen den Wählerwillen! Das ist nicht demokratisch und der Wähler fühlt sich hintergangen! Vor allem die Außenpolitik der EU macht mir mit solch einem EU-feindlichen und russlandfreundlichen Regierungschef Sorgen.
Sehr geehrte Frau S.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage und dafür, dass Sie mir Ihre Sichtweise und Ihre Sorgen mitteilen.
Ich kann sehr gut verstehen, dass Sie mit Unverständnis darauf reagieren, dass einzelne Mitgliedsstaaten der Europäischen Union von ihrer Entscheidungsmacht Gebrauch machen und so Gesetze innerhalb der gesamten Europäischen Union blockieren können. Diese Entscheidungsmacht ist auf das Abstimmungsverfahren der Einstimmigkeit im Europäischen Rat zurückzuführen. Die Einstimmigkeit ist bei Angelegenheiten erforderlich, die die Mitgliedstaaten als sensibel betrachten. Zu diesen Angelegenheiten zählen beispielsweise Entscheidungen über den Beitritt neuer EU-Mitgliedstaaten oder auch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Eine Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzip müsste wiederum einstimmig beschlossen werden, das heißt alle EU-Mitgliedsstaaten müssten im Europäischen Rat für die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzip stimmen - was sich leider als sehr schwierig abzeichnet. So hat die EVP genauso wie andere Fraktionen des Europäischen Parlaments leider keinerlei Einfluss darauf, dass einzelne Mitgliedstaaten in eigenem Interesse Gesetze und damit gemeinsames europäisches Vorgehen boykottieren. Die CDU/CSU ist klar gegen das Einstimmigkeitsprinzip und befürwortet stattdessen das einfache und das qualifizierte Mehrheitssystem. Im Besonderen befürworten wir als CDU/CSU das qualifizierte Mehrheitssystem, das bei rund 80 % der EU-Gesetzgebung zum Einsatz kommt und bei dem bevölkerungsstarken Mitgliedstaaten wie Deutschland ein, im Vergleich zu bevölkerungsschwachen Mitgliedsstaaten, höheres Stimmrecht zu Gute kommt. Dennoch bleibt mir leider nichts als Ihnen zuzustimmen, denn wir als CDU/CSU und als Fraktion der EVP können eine Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips leider nicht voranbringen.
Auch ihr Unverständnis darüber, dass Manfred Weber, der als Spitzenkandidat der EVP zur Europawahl 2019 antrat, nicht zum Präsident der Europäischen Kommission gewählt wurde, kann ich sehr gut nachvollziehen. Das Spitzenkandidatenprinzip ist nicht institutionell verankert. Meine Fraktion, die Fraktion der EVP hätte Herrn Manfred Weber gerade auch mit Blick auf die Transparenz gegenüber unseren Wählern sehr gerne als Kommissionspräsidenten eingesetzt. Doch bei der Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission obliegt das Vorschlagsrecht für einen Kandidaten dem Europäischen Rat. Das Europäische Parlament selbst hat kein Vorschlagsrecht. Bei der Wahl zum Kommissionspräsidenten 2019 hat der Rat das Spitzenkandidatenprinzip ausgehebelt. Denn da unter anderem Emmanuel Macron, dessen Partei auch einen großen Anteil der Abgeordneten der Renew-Fraktion, die der Parteienfamilie der Liberalen angehörig ist, stellt, sein Veto einlegte, konnte Manfred Weber nicht als Kommissionspräsident eingesetzt werden. Stattdessen schlug der Europäische Rat daraufhin Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin vor.
Auch wenn das Spitzenkandidatenprinzip durch den Rat ausgehebelt wurde bin ich davon überzeugt, dass wir mit Frau Ursula von der Leyen, eine sehr fähige Kommissionspräsidentin haben, die mit ihrer Erfahrung und ihrem unermüdlichen Einsatz genau das mitbringt, was Europa braucht um voranzukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Schneider