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Christine Schneider
CDU
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Frage von Philipp W. •

Frage an Christine Schneider von Philipp W. bezüglich Naturschutz

Sehr geehrte Frau Schneider,
ich wollte mich bezüglich des Bleimunitionsverbotes zu Ihrer Meinung informieren.
Zur Abstimmung im Parlament haben Sie mit Ja zur Verlängerung gestimmt und dies hier auf Abgeordnetewatch mit der Tatsache begründet, dass invasive Gänsearten bei Stahlmunition oft nicht sicher getötet würden. Ihre Begründung ist also ethischer Natur.
Zur Info: Laut deutschem Jagdverband beträgt die Strecke von Wildgänsen der letzten 10 Jahre 50.000-100.000 Stück je Jahr.
Hier ein kurzer Auszug eines interessanten Artikels zum Thema:
"Jahrzehntelange Erfahrungen in der Verwendung ausschließlich bleifreier Schrotmunition in Dänemark und den Niederlanden belegen eindeutig die ebensogute Tötungswirkung von bleifreiem Schrot, auch bei der Jagd auf größere Gänsearten. Forschungen aus Frankreich weisen zudem darauf hin, dass die scheinbar schlechtere Tötungswirkung von bleifreiem Schrot nicht durch das Material selbst, sondern durch Faktoren wie Windgeschwindigkeit und die Art und Weise der Jagdausübung bedingt ist. Feldversuche haben sogar ergeben, dass Jäger*innen nicht unterscheiden konnten, mit welchem Typ Schrot sie in Doppelblindstudien geschossen haben und sich auch die Jagdergebnisse nicht unterschieden." (https://blogs.nabu.de/naturschaetze-retten/bleimunition-kloeckner/)

Durch verschossene Bleimunition und deren Wirkung auf unsere Ökosysteme sterben jedoch, wie Ihnen sicherlich bekannt ist, jährlich mehr als 1.000.000 Wildvögel. Darunter viele gefährdete und in Anhang IV und V der FFH-Richtlinie aufgelistete Arten.

Konnten Sie in den vergangenen Monaten Ihre Sichtweise auf dieses Thema ändern oder sind Sie immernoch der Meinung, dass Bleimunition die adäquate Lösung zur Tötung von Tieren ist?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Werner,

Danke für Ihre Rückfrage.
Ich bin der Ansicht, dass Jägern bei der Tötung von Tieren eine große Verantwortung zukommt.
Ich habe gegen den Verordnungsvorschlag gestimmt und zwar aus verschiedenen Gründen:
Die Verordnung ist in wesentlichen Punkten unklar definiert, die Maßnahmen sind unverhältnismäßig und dies steht einer schnellen und effektiven Umsetzung im Weg.
Hauptkritikpunkt ist die nicht durchsetzbare Definition von Feuchtgebieten. Entsprechend der Ramsar-Definition soll jedes vorübergehend von Wasser bedeckt Gebiet unabhängig von seiner Größe als Feuchtgebiet gelten. Diese Definition würde nach einem Regenschauer auch eine kleine Fläche von temporären Wasser umfassen, die zusammen mit einer Pufferzone von 100 m einen unverhältnismäßig großen Bereich schützen würde. Diese Lösung ist weder für Jäger noch für die Ordnungsbeamten praktikabel, da nicht wirklich klar ist, wo genau eine Pufferzone endet. Mit der Bezugnahme auf die Ramsar-Definition, die absichtlich weit gefasst ist, um Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung zu identifizieren und auszuweisen, ist eine praktikable Umsetzung aus meiner Sicht nicht durchsetzbar. Vielmehr erreichen wir mehr Rechtsunsicherheit als eine Lösung, die uns nach vorne bringt.
Zudem sprechen ich mich gegen die in der Verordnung vorgesehene Beweislastumkehr aus. Es widerspricht jedem rechtsstaatlichen Verfahren, dass ein Verdächtiger seine Unschuld beweisen muss. Es obliegt vielmehr der Exekutive, den Nachweis zu erbringen, dass tatsächlich gegen ein Gesetz verstoßen wurde.
Ein weiteres Problem ist auch der Umstand, dass Auswirkungen auf olympische und nicht olympische Sportschießanlagen nicht ausreichend untersucht wurde.
Ein Ende der Anwendung von Bleischrot in Feuchtgebieten ist wichtig und wird auch mit Unterstützung der CDU seit über 20 Jahren vorangetrieben. Es ist nicht richtig, dass ich gegen ein Verbot von bleihaltiger Munition in Feuchtgebieten bin.
Die Kommission hat eine Verordnung vorgelegt, die uns diesem Ziel einen großen Schritt näherbringen möchte. Aus den dargelegten Gründen habe ich mit dem Ziel gegen diese Verordnung gestimmt, dass die Kommission baldmöglichst einen neuen Verordnungsentwurf vorlegen solle, der dann schnellstmöglich verabschiedet werden kann.

Ich hoffe, dass Sie meine Position nachvollziehen können.

Mit freundlichen Grüßen

 

Christine Schneider, MdEP

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