
(...) Im Übrigen können auch Zimmerkontrollen angeordnet werden, bei denen sich die Beschäftigten des Maßregelvollzugskrankenhauses davon zu vergewissern haben, ob die Patientinnen und Patienten anwesend sind, ob sie erkennbare gravierende gesundheitliche Probleme aufweisen oder sogar Hilfe brauchen, ob sich im Zimmer unberechtigt weitere Personen aufhalten und ob die Sicherheit gefährdende Aktivitäten im Zimmer festzustellen sind. (...)