Frage an Christine Haderthauer von Ursula P. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Haderthauer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner Anfrage:
www.abgeordnetenwatch.de/christine_haderthauer-512-11219--f373176.html#q373176
die jedoch weitere Fragen aufwirft.
1.) Wie kann nächtliches Ausleuchten alle zwei Stunden Suizide wirksam verhindern? Wer tatsächlich Suizid begehen will, dem reichen die beiden Stunden zwischen zwei Kontrollen dazu dicke.
2.) Warum werden solche Maßnahmen auch gegen »Patienten« angewandt, bei denen eine Suizidalität gar nicht vorliegt?
3.) Sie schreiben: »Sofern an das Bayerische Sozialministerium bzgl. dieser Kontrollen Klagen herangetragen werden, wird jedem Einzelfall selbstverständlich nachgegangen.« – Spätestens seit Gustl Mollath in BR Kontrovers berichtete, dass Kontrollen teilweise mit riesigen Leuchten durchgeführt werden, ist seine Klage allgemein bekannt und wurde spätestens durch meine Anfrage vom 4.3.2013 an Sie als zuständige Ministerin herangetragen. Haben Sie seitdem konkrete Schritte unternommen, den nächtlichen Schlafentzug abzustellen und wenn ja, mit welchem konkreten Ergebnis?
4.) Sie empfehlen Betroffenen, sich mit Beschwerden an die zuständigen Gerichte zu wenden. Gustl Mollath hat gegen die Umstände seiner Unterbringung mehrmals Beschwerde erhoben, unter anderem in einem Schreiben vom 17.8.2008 an die Strafvollstreckungskammer Regensburg (auf Seite 5):
www.gustl-for-help.de/download/2008-04-17-Brief-Mollath-StVK-Straubing.pdf#page=5
Frage: Was wurde auf dieses Schreiben hin unternommen?
Dem Wiederaufnahmeantrag von Herrn Dr. Strate (S. 29) ist zu entnehmen, dass auch schon früher Eingaben Mollaths zu seinen Haftbedingungen gerichtlich ignoriert wurden:
strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf#page=29
Frage: Wie wollen Sie künftig sicherstellen, dass Betroffene sich nicht nur an zuständige Stellen wenden können, sondern diese Stellen auch tatsächlich tätig werden?
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Prem
Sehr geehrte Frau Prem,
bei konkret suizidgefährdeten Patientinnen und Patienten wird selbstverständlich auf ärztliche Einzelanordnung eine intensive und gegebenenfalls auch lückenlose Überwachung durch die Beschäftigten durchgeführt, die unter Umständen sogar auch auf dafür entsprechend ausgestatteten Stationen oder in entsprechend ausgestatteten Zimmern eines Maßregelvollzugskrankenhauses zum Wohl der oder des Betroffenen erfolgen muss.
Im Übrigen können auch Zimmerkontrollen angeordnet werden, bei denen sich die Beschäftigten des Maßregelvollzugskrankenhauses davon zu vergewissern haben, ob die Patientinnen und Patienten anwesend sind, ob sie erkennbare gravierende gesundheitliche Probleme aufweisen oder sogar Hilfe brauchen, ob sich im Zimmer unberechtigt weitere Personen aufhalten und ob die Sicherheit gefährdende Aktivitäten im Zimmer festzustellen sind.
Selbstverständlich ist das Sozialministerium als Fachaufsichtsbehörde über den Maßregelvollzug in Bayern den Klagen bezüglich dieser nächtlichen Kontrollen in der forensischen Klinik des Bezirkskrankenhauses Bayreuth nachgegangen. Bitte haben Sie aber dafür Verständnis, dass ich auf Fragen konkret zur Unterbringungssituation des Herrn M. hier nicht eingehen kann. Denn ich respektiere das Recht von Herrn M., selbst entscheiden zu dürfen, wer Auskünfte und Kenntnis über seine persönlichen Angelegenheiten erhält.
Ich kann Ihnen nochmals versichern, dass allen Eingaben von im Maßregelvollzug untergebrachten Personen insbesondere an den Bayerischen Landtag, an das Sozialministerium und an die Besuchskommissionen auch nachgegangen wird. Sofern Ihre Fragen allerdings Eingaben und Beschwerden im Rahmen von gerichtlichen Verfahren betreffen, fallen diese ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Justiz. Hier ist der Staatsregierung jegliche Einflussnahme verwehrt.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Haderthauer