Frage an Christine Haderthauer von Peter W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Haderthauer,
Sie wissen hier sicher Bescheid. Warum wachsen die Renten 2013 im Westen um 0,25 % !
Beamten-Pensionen aber um 2,5 % !
Mit freudlichen Grüßen
P. Weisgerber
Sehr geehrter Herr Weisgerber,
bei der Rentenerhöhung 2013 handelt es sich um das Ergebnis des gesetzlich verankerten Anpassungsmechanismus. Ursächlich für die niedrige Rentenanpassung im Westen sind im Wesentlichen der geringe Lohnanstieg bzw. die insoweit maßgebliche geringe Steigerung bei den beitragspflichtigen Entgelten in den westlichen Bundesländern. Dazu kommen verschiedene Dämpfungsfaktoren, die den Anstieg der Renten wegen der demografischen Entwicklung etwas abflachen sollen. Eine besondere Rolle spielt in diesem Zusammenhang der im Westen noch nicht abgebaute sog. Ausgleichsbedarf. Aufgrund dieses Ausgleichsbedarfs werden in der Vergangenheit eigentlich notwendige, aber zugunsten der Rentenbezieher unterbliebene Rentenminderungen schrittweise nachgeholt, indem die Rentenerhöhung halbiert wird.
Die Erhöhung der Beamtenpensionen folgt anderen Regularien. Der Freistaat Bayern beabsichtigt hier das Tarifergebnis für die Arbeitnehmer der Länder auf die bayerischen Beamten und Versorgungsempfänger zu übertragen. Dies deckt sich mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Gesetzgeber bei der Anpassung der Besoldung und Versorgung der Beamten die Einkommensentwicklung der tarifvertraglich Beschäftigten insbesondere im öffentlichen Dienst zu berücksichtigen hat. Die Teilhabe der Beamten an der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse ist im Bayerischen Besoldungsgesetz fixiert. Das gilt in gleichem Maße für die Versorgungsempfänger, deren Versorgungsbezüge entsprechend der Anpassung der Besoldung zu regeln sind.
Im Übrigen gilt, dass Dämpfungsmaßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung seit langem auch auf die Beamtenversorgung übertragen werden. Dabei hat der Gesetzgeber aber stets darauf zu achten, dass gesetzliche Rentenversicherung und Beamtenversorgung eigenständige Alterssicherungssysteme sind und die Beamtenversorgung die Funktion einer betrieblichen Alterssicherung mit abdeckt, die bei Tarifbeschäftigten vieler großer Unternehmen und im öffentlichen Dienst neben der gesetzlichen Rente gezahlt wird. Insgesamt wurde das Niveau der Versorgung der bayerischen Versorgungsempfänger durch Dämpfungsmaßnahmen stärker gesenkt als das Niveau der gesetzlichen Renten. Auch bei sogenannten „Nullrunden“ gab es in den letzten Jahren Parallelen. So gab es seit dem Jahr 2000 bei den Renten der gesetzlichen Rentenversicherung vier und bei den Versorgungsbezügen der bayerischen Versorgungsempfänger fünf Nullrunden.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Haderthauer