Frage von Arthur B. • 22.03.2011
Antwort ausstehend von Christine Arlt-Palmer CDU
(...) In öffentlichen Schulen hat die Bundeswehr als staatliche Institution selbstverständlich ein Recht darauf, für den Dienst in ihren Reihen zu werben. Anderen Organisationen steht es frei, dies auch zu tun. (...)
(...) Ich teile die Ansicht der Bundeskanzlerin, dass wir einen Ausstieg aus der Atomkraft nach Augenmaß benötigen. Nach den Ereignissen in den japanischen Atomkraftwerken muss die Sicherheit von Atomkraftanlagen auch in Deutschland neu bewertetet werden. (...)
(...) Ich sehe keinen vernünftigen Grund, die Kooperationsvereinbarung zwischen staatlichen Institutionen, d.h. Schule und Bundeswehr, zurückzunehmen. (...)