Im Wahlprogramm der Grünen steht: Mietwucher muss geahndet werden. Der Bundesrat hat einen Entwurf erarbeitet, wie das gehen kann. Warum weigert sich die Ampel, diesen zu verabschieden?
Sehr geehrte Frau Schröder,
die Grünen haben in ihrem Bundestagswahlprogramm 2021 gefordert: "Mietwucher muss – nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz – auch tatsächlich geahndet werden" (S. 132). Aktuell ist es für MieterInnen sehr schwer gegen Mietwucher vorzugehen.
Der Bundesrat hat dieses Problem erkannt und bereits im Februar 2022 einen Gesetzentwurf an den Bundestag überstellt, der darauf abzielt, dass sich Mieter effektiver gegen Mietwucher gemäß § 5 WiStG ("Mietpreisüberhöhung") wehren können (Bundesrat Drucksache 849/21). Obwohl SPD und Grüne im Wahlkampf versprochen haben, Mietwucher zu unterbinden, ist dieser Entwurf jedoch nicht verabschiedet worden. Wieso nicht? Selbst wenn die FDP dagegen ist, muss es doch auch mal möglich sein, sich bei so einem wichtigen Punkt durchzusetzen.
Vielen Dank für eine Antwort und viele Grüße
Martin P.
Sehr geehrter Herr Martin P.,
wir teilen Ihre Bedenken hinsichtlich des Schutzes vor Mietwucher:innen und sind uns bewusst, dass dies ein dringendes Anliegen vieler Mieter:innen ist. Als grüne Bundestagsfraktion setzen wir uns für den Schutz der Mieterinnen und die Bekämpfung von Mietwucher ein.
Der von Ihnen angesprochene Gesetzentwurf des Bundesrates zur effektiveren Ausgestaltung des § 5 WiStrG (Wirtschaftsstrafgesetz) liegt dem Bundestag vor und ist eine wichtige Maßnahme, um den Schutz vor Mietwucher zu verbessern. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das subjektive Merkmal der "Ausnutzung" durch ein objektives Kriterium zu ersetzen, nämlich das Vorliegen eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen. Zudem ist eine Erhöhung des Bußgeldes auf 100.000 € vorgesehen.
Allerdings ist es in der politischen Realität oft eine Herausforderung, sich bei wichtigen Themen wie diesem durchzusetzen, insbesondere wenn es unterschiedliche Interessen und Positionen gibt. Der parlamentarische Prozess erfordert Kompromisse und Abstimmungen zwischen den verschiedenen Fraktionen und Parteien. Dabei können verschiedene Faktoren, wie beispielsweise unterschiedliche Prioritäten und politische Konstellationen, Einfluss auf den Ausgang eines Gesetzgebungsverfahrens haben.
Wir als bündnis-grüne Bundestagsfraktion werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass der Schutz vor Mietwucher gestärkt wird. Wir werden unsere Überzeugungen und Maßnahmen in den politischen Diskurs einbringen und versuchen, Verbündete für dieses wichtige Anliegen zu finden. Es ist uns bewusst, dass der Schutz der Mieter*innen eine zentrale Herausforderung ist und wir werden unser Bestes tun, um eine effektive Lösung voranzutreiben.
Besonders wichtig ist hierbei aber zu betonen, dass, wie im Koalitionsvertrag ausformuliert, wir auch andere wichtige Mietrecht-Instrumente umsetzen wollen, um den Mieter:innen schnell zu helfen. Die geplante Mietrecht-Novelle enthält viele sinnvolle und effektive Punkte. Wie bspw. die Kappungsgrenze von 11 Prozent in drei Jahren in Gebieten mit angespannten Wohnungsmarkt (inkl. Indexmieten). Leider warten wir hierbei schon seit November letzten Jahres auf ein konkreten Gesetzesvorschlag aus dem BMJ. Wir tun aber derzeit unser Bestes, um diesen Prozess zu beschleunigen. Wir freuen uns aber gleichzeitig darüber mithilfe aktiver Bürger, wie Sie, auf diese langatmige Politik aufmerksam machen zu können.
Daher danken wir Ihnen für Ihre Anfrage.
Wenn Sie mehr über unsere aktuelle Mietenpolitik, Vorschläge und Hürden erfahren wollen. Wir planen am 23.06.2023 ein öffentliches Fachgespräch. Mehr Informationen, auch zur Anmeldung, finden sie hierunter: https://www.gruene-bundestag.de/termine/wohnen-ohne-sorgen-perspektiven-zur-mietrechtsreform
Mit freundlichen Grüßen,
Paul Seidel
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
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Christina-Johanne Schröder
Mitglied des Deutschen Bundestages
Sprecherin für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
Platz der Republik 1
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Telefon: 030/227 74184
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