Wie setzen Sie sich bezüglich einer Eltern-Kind-Entfremdung und deren Anerkennung als psychischen Missbrauch ein?
Mein Eindruck ist, dass das durch das Familiengericht Ludwigshafen und vielfältige angeordnete Gutachten bewusst verzögert und hier in LU nicht als psychischer Missbrauch gewertet wird, wenn das Kind einen Elternteil verliert. Das Jugendamt fördert diesen Zustand aktiv.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht!
Psychischem Missbrauch trete ich entschieden entgegen und setze mich neben einem konsequenten Rechtsstaat auch für die Stärkung von Verbänden ein, welche Betroffene umfassend unterstützen. Im Falle der Eltern-Kind-Entfremdung kann allerdings nach nahezu übereinstimmender Meinung der Wissenschaft nicht pauschal von psychischem Missbrauch gesprochen werden – es bedarf in jedem Fall einer intensiven Einzelfallprüfung durch die zuständigen Gerichte. Denn die Beziehungskonstellationen in Familien mit getrennten Elternteilen sind oft komplex und können nicht pauschalisiert im Sinne einer einzelnen Diagnose abschließend bewertet werden. Insofern vertraue ich auf die Expertise der zuständigen Familiengerichte bzw. -Richter:innen, entsprechende Fälle fachlich fundiert und nach den Maßstäben der geltenden Rechtsordnung zu bewerten. Die Kritik an dem Jugendamt, das nach meiner Wahrnehmung sehr engagiert und fundiert arbeitet, teile ich nicht.