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Christian Schreider
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Frage von Clemens B. •

Anfrage zur Arbeitszeiterfassung

Der neue Referentenentwurf aus dem BMAS zur Arbeitszeiterfassung sieht vor, dass von dem Gesetz abgewichen werden darf, wenn sich Tarifpartner darauf einigen. Zum Vorteil der Arbeitnehmer bedarf es dieser Klausel nicht, da laut Gesetz bisher immer davon abgewichen werden durfte, wenn eine Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag abgeschlossen wurde der besser als das Gesetz ist.. Diese Klausel benachteiligt also eindeutig die Stellung der Arbeitnehmer bzw. des Betriebsrates. Der muss dann in Zukunft für eigentlich Selbstverständliches kämpfen. Wie werden Sie abstimmen? Wollen auch Sie durch ihr Abstimmungsverhalten verhindern, dass weiterhin Arbeitszeit korrekt erfasst wird?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.

 

vielen Dank für Ihre Nachfrage! Bislang liegt seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales noch kein offizieller Referentenentwurf vor; dieser befindet sich aktuell noch in der Phase der Frühkoordinierung innerhalb der Bundesregierung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich, solange das Vorverfahren läuft und kein offizieller Referentenentwurf vorliegt, keine Stellung zu noch nicht vorgelegten Vorschlägen nehmen kann. Grundsätzlich teile ich Ihre Einschätzung, dass sich aus der Reform des Gesetzes keine Nachteile für die Arbeitnehmerseite ergeben dürfen. Als SPD-Bundestagsfraktion stehen wir immer klar an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dies unterstelle ich grundsätzlich insbesondere auch den Gewerkschaften, sprich: den Tarifpartnern, sodass ich Regelungen, die deren Zustimmung erfordern, auch daran messen würde.

Mit besten Grüßen aus Berlin

Christian Schreider

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