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Christian Petry
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Frage von Reinhard F. •

Sehr geehrter Herr Petry, ich befinde mich als ehemaliger Angestellter der STEAG in Saarbrücken im Vorruhestand. Die Auszahlung der Energiepauschale wurde abgelehnt.Wieso steht mir die Energiepauschale von 300€ nicht zu?

geehrter Herr Petry , ich bin im Vorruhestand, ehemals bei der STEAG In Saarbrücken beschäftig und voll Steuerpflichtig. Die Altersrente beginnt erst im nächsten Jahr. Die Energiepauschale wurde mir nicht ausbezahlt mit der Begründung das es kein aktives Arbeitsverhältnis sei. Steuerrechtlich werde ich aber genauso behandelt. Wieso steht mir die Energiepauschale von 300€ nicht zu?
Vielen Dank
Mit besten Grüßen
Reinhard F.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr F.,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.

Mit dem Entlastungspaket III sollen nach dem Willen der Ampel-Koalition nun auch Rentnerinnen und Rentner die Energiepreispauschale bekommen.

Die "Energiepreispauschale I" sollte an eine aktive Erwerbstätigkeit anknüpfen. Deshalb wurden Rentnerinnen und Rentner und auch Sie als Bezieher von Vorruhestandsgeld zunächst nicht berücksichtigt. Dies soll nun für Rentnerinnen und Rentner korrigiert werden. Nach meinem Verständnis können hier Bezieher von Vorruhestandsgeld nicht außen vor bleiben.

Sie können sich gerne mit Ihren Kontaktdaten an christian.petry@bundestag.de wenden, sodass wir in direktem Austausch stehen können. Ich bin natürlich jederzeit für Sie ansprechbar!

Mit freundlichen Grüßen

Christian Petry

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