Frage an Christian Petry von Rainer G. bezüglich Wirtschaft
Cum Ex
Meines Wissens nach soll die Verjährungsfrist für Cum Ex-Deals noch im Dezember verlängert werden.
Wie stehen Sie dazu ?
Sehr geehrter Herr Groß,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Steuerbetrug an der Allgemeinheit darf sich niemals lohnen. Die Täter müssen für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden. Mit den gesetzlichen Änderungen, die mit dem Jahressteuergesetz umgesetzt werden, soll eine noch weitergehende staatliche Einbeziehung der sogenannten "Cum-Ex-Gewinne" ermöglicht und die Verlängerungsfristen zusätzlich verlängert werden. Ich begrüße die geplante längere Verjährungsfrist in Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung. Das Gesetz soll abschließend am Mittwoch, 09. Dezember 2020 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages beraten werden. Meines Wissens ist die zweite/dritte Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag in der letzten Sitzungswoche im Dezember 2020 geplant.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Petry