Frage an Christian Petry von Patrik B. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Petry,
ich habe im Februar schon einmal eine Frage bezüglich der Ausrüstung der Bundeswehr mit bewaffneten Kampfdrohnen gestellt. Nun hat die Bundesverteidigungsministerin lt.Spiegel online vom 31.03.15 die Beschaffung dieser Waffen beschlossen, für eine Übergangszeit ein vorhandenes System und später eine gemeinsame Entwicklung mit Frankreich und Italien und zwar explizit eine bewaffnete Drohne. Sie haben mir glaubhaft versichert, daß Sie und die Bundestagsfraktion eine solche Beschaffung ablehnen was so auch im Koalitionsvertrag angelegt ist. Da aber auch SPD Minister der Bundesregierung angehören wundert es mich schon ein wenig daß eine solche Entscheidung das Kabinett passiert hat.
Doch nun meine eigentliche Frage: Wie werden Sie und die Bundestagsfraktion abstimmen, wenn im Bundestag über diese Thema zu entscheiden ist? Denn wenn ich den Bericht richtig verstanden habe, gilt die Beschaffung als sicher.
Mit freundlichen Grüßen
Patrik Baltes
Sehr geehrter Herr Baltes,
vielen Dank für Ihre Frage vom 13. Juli 2015, die ich hiermit gerne beantworte.
Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die vielfältig eingesetzt werden: zur frühzeitigen Erkennung von Waldbränden, zur Informationsgewinnung von Umweltschäden, bei Staus – ihre Möglichkeiten sind faktisch kaum begrenzt. Dennoch ist noch keine technische Entwicklung so schnell in Verruf geraten, wie die Drohnen.
In Ihrem Schreiben beziehen Sie sich auf die Entwicklung einer „europäischen Drohne“. Hierzu möchte ich Ihnen gerne einige Informationen geben:
Seit Anfang 2010 least die Bundeswehr eine sog ‚MALE‘-Drohne (medium altitude long endurance) vom Typ Heron 1 eines israelischen Herstellers. Der Leasing-Vertrag für dieses Aufklärungssystem läuft im April 2015 aus. Für die Zeit danach muss eine neue Lösung gefunden werden. Alle geeigneten Drohnen dieser Klasse, die derzeit international verfügbar sind und den hohen Sicherheitsstandards der Bundeswehr entsprechen, sind bewaffnungsfähig. Auch das Nachfolgemodell von Heron 1, die Heron TP. In den Medien wird die Bewaffnungsfähigkeit einer Drohne oftmals mit dem Begriff „Kampfdrohne“ gleichgesetzt. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle versichern, dass die Bewaffnungsfähigkeit einer Drohne nicht bedeutet, dass diese auch mit Waffen ausgestattet wird!
Für die SPD ist klar, dass wir völkerrechtswidrige Tötungen mit bewaffneten Drohnen kategorisch ablehnen. Dies haben SPD und CDU/CSU in ihrem Koalitionsvertrag auch so vereinbart.
Freundliche Grüße
Christian Petry, MdB