Frage an Christian Meyer von Olaf L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Meyer.
Ich habe heute im Radio gehört, dass Ihr Staatssekretär Udo Paschedag in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurde, weil er den Versuch unternommen hat sich einen größeren Dienstwagen zu erschleichen.
Mal ganz ehrlich: Wenn ich so was mache, dann werde ich gekündigt. Ohne Bezüge!
Wie soll der Wähler bei so einem Verhalten denn noch Vertrauen in die Politik behalten? Ich finde es eine Frechheit, dass jemand wie Herr Paschedag nun auf meine Kosten den Ruhestand genießt.
Wie wollen Sie mich jetzt so kurz vor der Bundestagswahl überzeugen überhaupt noch an die Urne zu treten?
Sehr geehrter Herr Löbe,
es ist richtig, dass mein ehemaliger Staatssekretär Udo Paschedag von der Landesregierung in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde.
Staatssekretäre haben den Status von politischen Beamten. Politische Beamtinnen und politische Beamte können nach § 30 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Beamtinnen und Beamte, die in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, erhalten nach § 4 Abs. 1 BBesG für den Monat, in dem ihnen die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand mitgeteilt wird und die drei Folgemonate ihre Dienstbezüge weiter.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Meyer, MdL