
(...) Das Wohnungseigentumsgesetz wird reformiert, um es für alle Beteiligten rechtssicher und zukunftsfähig zu gestalten. WohnungseigentümerInnen können nach wie vor per Beschluss über die Maßnahmen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen entscheiden. WohnungseigentümerInnen werden also durch das WEMoG nicht gezwungen Wohnraum zu schaffen. (...)