Frage an Christian Kühn von Dr. Inge K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kühn,
ich nehme die Gelegenheit wahr, endlich eine sacherklärende Antwort von Ihnen persönlich über Abgeordnetenwatch zu bekommen. Sie gaben von sich: "In Ballungsgebieten herrscht ein großer Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Daher ist die Aufstockung von Gebäuden eine Alternative, die wir unterstützen, um Wohnraum zu schaffen. So kann ein unnötiger Flächenfraß und die damit einhergehende Vernichtung von Grünflächen verhindert werden." (Zit. Abgeordnetenwatch-Antwort v. 22.6.2020)
Sehen Sie wirklich eine AUFSTOCKUNG VON GEBÄUDEN (Wohnraumverdichtung) als sinnvolle Alternative, um zusätzlichen Wohnraum in aus den Nähten platzenden Städten zu schaffen? Sie begründen Ihre Aussage damit, dass Sie "UNNÖTIGEN FLÄCHENFRASS" und "VERNICHTUNG VON GRÜNFLÄCHEN" verhindern wollen. Ist das der Stein der Weisen?
Und ist es dafür nötig, das Wohnungseigentumsgesetz dahingehend zu ändern, dass sogar die Wohnungseigentümer über den Umweg des WEMoG zur Kasse gebeten werden sollen, um diesen - sicher dringend benötigten - zusätzlichen Wohnraum zu schaffen?
Die entscheidende Frage ist doch: Fordern Sie, das Wohnungseigentumsgesetz zu reformieren, damit Sie für bauliche Änderungen in der Art der beschriebenen Baumaßnahmen freie Bahn bekommen, oder soll mit einer die Wohnungseigentümer/innen möglicherweise enteignenden WEG-Reform der Grundstein für Wohnraum-Verdichtungen zum Vorteil von marktwirtschaftlich orientierten Immobilien- und Baufirmen gelegt werden, um damit gleichzeitig Ihren Parteizielen näher zu kommen?
Freundliche Grüße von Dr. Inge Karger
Sehr geehrte Frau Dr. K.,
gerne beantworte ich Ihre Fragen erneut. Weiter möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir als Grüne die kleinste Oppositionsfraktion im Bundestag sind und somit nur begrenzt Einfluss auf die Gesetzgebung haben.
Zu 1. Sehen Sie wirklich eine AUFSTOCKUNG VON GEBÄUDEN (Wohnraumverdichtung) als sinnvolle Alternative, um zusätzlichen Wohnraum in aus den Nähten platzenden Städten zu schaffen?
Ja!
Zu 2. Ist das der Stein der Weisen?
Nein, es stellt wie bereits geschrieben eine Alternative dar.
Zu 3. Und ist es dafür nötig, das Wohnungseigentumsgesetz dahingehend zu ändern, dass sogar die Wohnungseigentümer über den Umweg des WEMoG zur Kasse gebeten werden sollen, um diesen - sicher dringend benötigten - zusätzlichen Wohnraum zu schaffen?
Das Wohnungseigentumsgesetz wird reformiert, um es für alle Beteiligten rechtssicher und zukunftsfähig zu gestalten. WohnungseigentümerInnen können nach wie vor per Beschluss über die Maßnahmen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen entscheiden. WohnungseigentümerInnen werden also durch das WEMoG nicht gezwungen Wohnraum zu schaffen.
Zu 4. Fordern Sie, das Wohnungseigentumsgesetz zu reformieren, damit Sie für bauliche Änderungen in der Art der beschriebenen Baumaßnahmen freie Bahn bekommen, oder soll mit einer die Wohnungseigentümer/innen möglicherweise enteignenden WEG-Reform der Grundstein für Wohnraum-Verdichtungen zum Vorteil von marktwirtschaftlich orientierten Immobilien- und Baufirmen gelegt werden, um damit gleichzeitig Ihren Parteizielen näher zu kommen?
Nein, beides sind nicht unsere Anliegen. Die Politik kann nicht über bauliche Veränderungen in Wohnungseigentumsgemeinschaften entscheiden. Das tun nach wie vor die WohnungseigentümerInnen per Beschluss.
Freundliche Grüße
Chris Kühn