Frage an Christian Kühn von Dr. Inge K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Kühn,
bei der 1. Lesung zur WEG-Reform (6.5.2020) blieb mir ein Satz von Ihnen im Ohr hängen, der stutzig machte. Bei Nachprüfung im Redeprotokoll konnte ich lesen: "Das heutige WEG- Recht verhindert quasi die Schaffung von Wohnraum bei Aufstockung und Umbau von Gebäuden in den Ballungs-räumen; (...) - Dieser Gesetzentwurf berücksichtigt (,,,) den Klimaschutz zu wenig. - Deswegen braucht es noch mehr Vorschläge, auch jenseits der Absenkung der Quoren." (Zit. Protokoll, Hervorheb.I.K.)
Streben Sie Wohnraum-Verdichtung zum Ausgleich des steigenden Wohnungsbedarfs an? Was haben Sie im Sinn, wenn Sie von "Aufstockung und Umbau von Gebäuden" sprechen? Planen Sie Dachgeschossausbau und Gebäudeaufstockung, Kellerumbau zu Souterrain-Wohnungen oder Bebauen von Freiflächen mit Garagen oder Wohnungen? Fordern Sie, das WEG zu reformieren, damit Sie für bauliche Änderungen freie Bahn bekommen?
Auf Dächern und Freiflächen ließen sich mittels herabgesetzter Beschluss-Quoren Photovoltaik-Anlagen installieren. Wallboxen in Tiefgaragen könnten - wie von Energie-Unternehmen gefordert - im 24-Stunden-Betrieb vermietet werden, auch an anlagen-fremde Dritte (z.B. Sharing der E-Ladeplätze). Damit wäre die Forderung nach CO2-Reduzierung im Dienste des Klima-Hypes erfüllt und Ihr Ansehen als "Klimaschützer" gewahrt!
Soll mit einer die Wohnungseigentümer/innen enteignenden WEG-Reform der Grundstein für Wohnraum-Verdichtungen zum Vorteil von marktwirtschaftlich orientierten Immobilien- und Baufirmen gelegt werden? Kommunen können Wohnraumverdichtung planen, aber die ist durch Eigentümerrechte begrenzt. Diese Grenze wäre im WEMoG gravierend überschritten! Haben Sie vergessen, dass Eigentümer mit dem Kauf einer Wohnung Miteigentumsanteile am Grundstück der Wohnanlage erwerben? Dafür zahlen Wohnungseigentümer/innen regelmäßig Grundsteuer an die Gemeinde.
Herr Kühn, ich zitiere Sie: "Es geht (...) nicht um ein allein immobilienwirtschaftliches Thema. Es geht um das Lebensumfeld von vielen Millionen Menschen." Das ist schön gesagt, aber wie würden Sie "Klimarettung" und "Enteignung durch WEMoG" unter einen Hut bringen? Sehen Sie für das Klimaschutz-Ziel eine Enteignung von Wohnungseigentümer/innen als gerechtfertigt an?
Freundliche Grüße von D. I. K.
Sehr geehrte Frau Dr. Karger,
vielen Dank für Ihre Fragen hier. Wir haben Ihre Anfragen, die Sie in den letzten Wochen an mein Büro geschickt haben, ja bereits beantwortet.
In Ballungsgebieten herrscht ein großer Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Daher ist die Aufstockung von Gebäuden eine Alternative, die wir unterstützen, um Wohnraum zu schaffen. So kann ein unnötiger Flächenfraß und die damit einhergehende Vernichtung von Grünflächen verhindert werden.
Es ist unstrittig, dass das WEG aus unterschiedlichen Gründen reformiert werden muss. Dies wurde auch in der Sachverständigen-Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 27.5.2020 deutlich. Von einer „Enteignung“ durch das WEMoG „unter dem Deckmantel des Klimaschutzes“ kann aus unserer Sicht keine Rede sein. Die Eigentümer können nach wie vor abstimmen und entscheiden, was mit ihrem Wohneigentum passiert.
Freundliche Grüße
Chris Kühn