Frage an Christian Kleiminger von Patrick H. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Kleiminger,
nachdem das Bundesverfassungsgericht das von der Bundesregierung eingebrachte Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärt hat, äußerte sich Verteidigungsminister Franz Josef Jung in einem Interview mit dem Focus vom 17.09.2007 zum Abschuss von Passagierflugzeugen wie folgt: "Deshalb müsste ich im Notfall vom Recht des übergesetzlichen Notstands Gebrauch machen: Wenn es kein anderes Mittel gibt, würde ich den Abschuss Befehl geben, um unsere Bürger zu schützen."
Selbst der Verband der Jetpiloten forderte seine Mitglieder auf, einem solchen Befehl des Verteidigungsministers nicht Folge zu leisten, weil dies "der Aufforderung zur Erfüllung eines rechtswidrigen Befehls gleichkomme". (vgl. Spiegel v. 17.09.2007)
In der Folge brachte die FDP am 11.10.2007 den Antrag in den Deutschen Bundestag ein, diese Äußerung des Verteidigungsministers - in der er sich über das höchste bundesdeutsche Gericht stellt - durch den Bundestag zu missbilligen.
Sie haben gegen diesen Antrag gestimmt.
1. Warum?
2. Wie stehen Sie als Jurist und Abgeordneter, der unserer Verfassung und damit dem Rechtsstaatsprinzip VERPFLICHTET ist, zu dem Konstrukt eines sog. "übergesetzlichen Notstands", mit dem sich u.a. Euthanasie-Ärzte des Dritten Reichs für die Tötung von Behinderten entschuldigt haben?
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hoppe